Die Satzung des Wasserverbandes Peine über die Erhebung von Verwaltungskosten im Bereich der Abwasserbeseitigung für das Gebiet der Mitgliedsgemeinden in Hessen (Verwaltungskostensatzung Abwasser Hessen) vom 04.11.2022 (verkündet u. a. im Mitteilungsblatt Niester Woche Nr. 49 vom 09.12.2022 sowie in weiteren Verkündungsmedien, siehe www.wvp-online.de) wird wie folgt geändert:
Die Anlage 2 wird wie folgt gefasst:
„Anlage 2: Kostentarif
| Bezeichnung | Gebühr von mindestens | Gebühr bis höchstens |
| (1) Bearbeitung eines Antrags auf (Teil-)Befreiung vomAnschluss- und Benutzungszwang für eine öffentlicheEinrichtung zur Abwasserbeseitigung (je 10 Min.) | 10,00 € | 60,00 € |
| (2) Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einerEntwässerungsgenehmigung für eine öffentlicheEinrichtung zur Abwasserbeseitigung (mind. 1 Stundemaximal 3 Stunden) | 60,00 € | 180,00 € |
| (3) Bearbeitung eines Antrags auf Genehmigung derEinleitung von Abwasser mit höheren Einleitungswertenin eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung (mind. 1 Stunde maximal 3 Stunden) | 60,00 € | 180,00 € |
| (4) Bearbeitung eines Antrags auf Zulassung eines weiteren Grundstückanschlusses (mind. 1 Stunde maximal 3Stunden) | 60,00 € | 180,00 € |
| (5) Bearbeitung eines Antrags auf Genehmigung der Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage, der derEntwässerungsgenehmigung zugrunde liegendenAbwasserverhältnisse oder des Grundstücksanschlusses (mind. 1 Stunde maximal 3 Stunden) | 60,00 € | 180,00 € |
| (6) Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlage vorInbetriebnahme (mind. 1 Stunde maximal 4 Stunden) | 90,00 € | 360,00 € |
| (7) Durchführung von Maßnahmen zur Überwachung der Grundstücksentwässerungsanlage, soweit nicht bereits von Ziffer 5 oder Ziffer 6 umfasst (mind. 1 Stunde maximal 4 Stunden) | 90,00 € | 360,00 € |
| (8) Bearbeitung eines Antrags auf Genehmigung der Einleitung von Grund-, Drainage-, Kühl- oderNiederschlagswasser in eine öffentliche Einrichtung zur zentralen Mischwasserkalkulation (mind. 1 Stundemaximal 3 Stunden) | 60,00 € | 180,00 € |
| (9) Bearbeitung eines Antrags auf Genehmigung der Einleitung von Grund-, Drainage- oder Kühlwasser in eine öffentliche Einrichtung zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung (mind. 1 Stunde maximal 3 Stunden) | 60,00 € | 180,00 € |
| (10) Bearbeitung eines Antrags auf Befreiung von den Bestimmungen einer Abwasserbeseitigungssatzung,soweit kein Fall von Ziffer 1 vorliegt (mind. 1 Stunde maximal 3 Stunden) | 60,00 € | 180,00 € |
| (11) Bearbeitung eines Antrags auf Absetzung von nachweislich nicht in eine öffentliche Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung gelangten Wassermengen (mind. 1 Stunde maximal 7 Stunden) | 60,00 € | 420,00 € |
| (12) Bearbeitung eines Antrages auf Berücksichtigung vermindert versiegelter Flächen und auf minderndeBerücksichtigung von Niederschlagswasserbewirtschaftungsanlagen (je 10 Minuten) | 10,00 € | 60,00 € |
| (13) Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung zur direkten Einleitung von Niederschlagswasser in die jeweilige öffentliche Einrichtung zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung (min. 1 Stunde maximal 3 Stunden) | 60,00 € | 180,00 € |
| (14) Erteilung von Planauskünften über zu einer öffentlichen Einrichtung zur Abwasserbeseitigung gehörende Anlagen in Papierform (pauschal) | 40,00 € | je zusätzlicher Plan plus 7,50 € |
| (15) Erteilung von Planauskünften über zu einer öffentlichen Einrichtung zur Abwasserbeseitigung gehörende Anlagen in digitaler Form (je 30 Minuten) | 30,00 € | 90,00 € |
| (16) Verwaltungstätigkeiten, die nach Art und Umfang in der Gebührensatzung nicht näher bestimmt werden können und die mit besonderem Aufwand verbunden sind (je Stunde) | 60,00 € |
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Diese Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.