Am 30.5.2025 endet die Amtszeit des Ortsgerichtsvorstehers und eines Ortsgerichtsschöffen, am 30.9.2025 die eines weiteren Ortsgerichtsschöffen. Der Beschluss über den Wahlvorschlag für das Amtsgericht erfolgt in einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung.
Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten.
In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht.
Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und 4 Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde von der Präsidentin oder dem Präsidenten beziehungsweise der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden. Die Amtszeit beträgt in der Regel 10 Jahre.
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