Beginn: 20:00 Uhr Ende: 20:52 Uhr
Die Mitglieder der Gemeindevertretung waren durch Einladung vom 26.01.2024 auf Donnerstag, den 01.02.2024 zu 20:00 Uhr unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen worden. Tag, Zeit und Ort der Sitzung wurden öffentlich bekanntgegeben worden.
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Ladungsfristkeine Einwendungen erhoben wurden.
Die Gemeindevertretung war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Anwesend: — (gesetzl.) Mitgliederzahl: 15
a) stimmberechtigt
Oliver Pick (SPD)
Uwe Blumenstein (SPD)
Kira Kammerer (CDU)
Torsten Kammerer (CDU)
Michael Kilian (SPD)
Hans-Joachim Kruß (CDU)
Michael Kuhn (SPD)
Mario Lämmerhirt (UWN)
Katrin Oeste (SPD)
Claudius Petri (CDU)
Gunhilde Pick (SPD)
b) nicht stimmberechtigt
Gemeindevorstand
Klaus Missing
Jürgen Ewig (SPD)
Lena Baum (SPD)
Volker Grimm (UWN)
Jörg Mayer (CDU)
Marie-Luise Zinke (SPD)
Protokoll:
Benjamin Boßmann
Thomas Mohr
Es fehlte:
Jürgen Noll (SPD)
Susanne Scheuring (SPD)
Tagesordnung
öffentliche Sitzung
| 1. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
|
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
|
| 3. | Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Nieste, § 5 Bekanntmachungen sowie weitere Anpassungen | (LP 2021 - VL170) |
| 4. | Änderung der Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Nieste | (LP 2021 - VL171) |
| 5. | Beschluss über den Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebes Dienstleistungszentrum der Gemeinde Nieste | (LP 2021 - VL167) |
| 6. | Beschluss über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Gemeinde Nieste für das Jahr 2024 | (LP 2021 - VL168) |
| 7. | Beschluss über das Investitionsprogramm für das Jahr 2024 und die Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2027 der Gemeinde Nieste. | (LP 2021 - VL169) |
| 8. | Anfragen und Mitteilungen | (MI-1/2024) |
Nach Verlesen der Tagesordnung wurden folgende Ergänzungen eingebracht:
Keine
Verhandlungsniederschrift und Beschluss
öffentliche Sitzung
| 1. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
Gegen die ordnungsgemäße Ladung wurden keine Einwände erhoben
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
11 von 13 Gemeindevertretern waren zur Sitzung anwesend, so dass die Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden festgestellt wurde
| 3. | Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Nieste, § 5 Bekanntmachungen sowie weitere Anpassungen | LP 2021 - VL170 |
Der bisherige Passus der Hauptsatzung mit der Bekanntmachung von Satzungen etc. im „Mitteilungsblatt“ der Gemeinde verpflichtet gem. §1 Abs. 1 der Bekanntmachungsverordnung (BekVO) des Landes Hessen zu einem mindestens einmal wöchentlichen Erscheinen. Dies stünde einer Einsparung der Veröffentlichungskosten, wie im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024 der Gremien der Gemeinde festgehalten, entgegen.
Gem. § 2 BekVO gibt es für Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern die Möglichkeit, stattdessen mittels Bekanntmachungstafeln die Bekanntmachungen vorzunehmen. Von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden.
Weiteren Veröffentlichungen von den bekannt gemachten Inhalten z.B. auf der Homepage der Gemeinde oder auch weiterhin im Mitteilungsblatt steht diese Regelung nicht im Wege.
Das Hauptsatzungsmuster des HSGB enthält zusätzlich eine Neufassung über die Veröffentlichung von Bauleitplänen und die digitale Teilnahmemöglichkeit der Öffentlichkeit im Verfahren. Diese Anpassung wurde ebenfalls eigearbeitet.
Außerdem werden weitere Anpassungen eingearbeitet, die sich durch rechtliche Änderungen seit dem Beschluss über die bisherige Hausatzung ergeben haben.
Es erfolgt ein Änderungsantrag der UWN durch Mario Lämmerhirt, in Bezug auf das Benennungsverfahren in § 2 Abs. 2 der Hauptsatzung. Der Änderungsantrag zielt auf den Entfall des Passus „Die Ausschüsse haben 5 Mitglieder und setzen sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen (Benennungsverfahren gem. § 62 Abs. 2 HGO) zusammen. Statt der Aufnahme des neuen Passus zur Zusammensetzung der Ausschüsse nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen soll die ehemalige Fassung ohne Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses auch in der neuen Satzung Anwendung finden.
Es folgt die Abstimmung in Bezug auf den vorgebrachten Änderungsantrag, welche mit 1 Stimme für den Änderungsantrag sowie 10 Stimmen gegen den Änderungsantrag abgelehnt wird.
Die SPD-Fraktion gibt folgende Wortmeldung ab:
Im letzten Jahr hätte man in der Haushaltskommission für die Haushaltsplanung für das Jahr 2024 versucht Einsparmöglichkeiten zu finden, was sich bei zu erfüllenden Pflichtaufgaben in Höhe von ca. 98% äußerst schwierig gestaltet hätte. Unter anderem wurde über das 14-tägige Erscheinen des Gemeindeblättchens diskutiert, welches bisher wöchentlich erschien. Gemäß der bisherigen Hauptsatzung war solch eine Änderung aufgrund des § 5 nicht möglich, da darin festgelegt war, dass Bekanntmachungen wöchentlich zu erfolgen hatten. Aufgrund der Sonderregelung für Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern sei diese wöchentliche Bekanntmachung auch über Bekanntmachungstafeln möglich, was allerding in der Hauptsatzung zu verankern sei. Dies soll mit dem heutigen Beschluss Berücksichtigung finden. Da hierdurch Kosten eingespart werden können, begrüßt die SPD-Fraktion den vorliegenden Beschlussvorschlag. Auch den weiteren eingearbeiteten Änderungen werde die SPD-Fraktion, nach einer im HAFAS vorgeschlagene Änderung zustimmen.
Es folgt die Wortmeldung der CDU-Fraktion:
In der ursprünglichen Version der Änderung der Hauptsatzung wäre neben den erforderlichen Änderungen zur Bekanntmachung auch eine Änderung im §1, Abs. 3, Punkt 8 vorgesehen gewesen. Die notwenigen Änderungen zur Bekanntmachung würden von der CDU-Fraktion zur Erzielung von überhaupt möglichen Einsparungseffekten im Haushalt vorbehaltlos akzeptiert. Die vorgesehene Änderung im §1 konnte jedoch in der vorgesehenen Form nicht akzeptiert werden, da in der noch gültigen Version der Hauptsatzung dort eine Wertgrenze von 15.000 Euro vorgesehen ist. Diese Wertgrenze wurde seinerzeit bewusst eingeführt, um einen möglichen Missbrauch von Stundungen zu vermeiden und die Information der Gemeindevertretung sicherzustellen. Auf Grund der Tatsache das sich seit dem Wechsel des Bürgermeisters die Transparenz in der Gemeinde wesentlich verbessert hätte, habe die CDU-Fraktion dem Kompromiss zugestimmt, dass aus Zweckmäßigkeitsgründen der Vorstand über Stundungen und Zahlungsaufschübe selber entscheiden kann, jedoch im Falle vom Erlass und der Niederschlagung von Ansprüchen bis zu einer Wertgrenze von 3.000 Euro weiterhin die Gemeindevertretung entscheiden müsse. In der nun neu vorgeschlagenen Änderung sehe man eine Vereinfachung für die Arbeit des Gemeindevorstandes, ohne das die Gemeindevertretung ihre Kontrollfunktion verlieren würde, so, dass man daher dem Beschlussvorschlag in der aktuellen Form zustimmen werde. Aus Gründen der Rechtssicherheit müsse allerdings der Gemeindevorstand darauf aufmerksam gemacht werden, dass die heute beschlossenen Änderungen erst mit der Bekanntmachung der neuen Version gültig werde. Bereits vorher eingetretene und bekannte Fälle seien daher noch nach der zurzeit gültigen Version der Hauptsatzung zu behandeln.
Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.
Im Anschluss erfolgt die Abstimmung gemäß folgender Beschlussvorlage.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nieste, unter Berücksichtigung der auf § 1 Abs. 3 Nr. 8 + 9 bezogenen Änderungen, in der sodann vorliegenden Form zu beschließen. Die Neufassung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft treten.
| § 1 Abs. 3 Nr. 8 soll wie folgt lauten: | |
|
| 8. Entscheidungen über Stundung, Zahlungsaufschub und Ratenzahlung von Ansprüchen, |
| § 1 Abs. 3 Nr. 9 soll wie folgt lauten: | |
|
| 9. Entscheidungen über Niederschlagungen und Erlasse bis zu einem Betrag von 3.000,00 €, |
Beratungsergebnis:
| Ja | 10 |
| Nein | 1 |
| Enthaltungen | 0 |
| 4. | Änderung der Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Nieste | LP 2021 - VL171 |
Bürgermeister Missing erläutert, dass der Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.06.2020 zur Widmung der Straßen durch den neuen Beschluss dahingehend zu ersetzen sei, dass für zukünftige Baumaßnahmen vor Beginn der Maßnahme, durch Einzelbeschluss der Gemeinde die Klassifizierung der Verkehrsanlage vorgenommen würde. Je nach Bauausführung kann sich die Klassifizierung durch die Baumaßnahme ändern. Hinzu käme, dass die im Beschluss vom 20.06.2020 als „überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr“ gewidmeten Straßen, nach der aktuellen Begriffsdefinition eher „überwiegend dem Anliegerverkehr“ zu widmen seien.
Die Beratung in den vorangegangenen Ausschusssitzungen wird vom Gemeindevertretervorsitzenden abgefragt.
Die CDU-Fraktion gibt die Wortmeldung ab, dass man, aufgrund der von der CDU-Fraktion angeregten Änderungen und den daraus erfolgenden konstruktiven Diskussionen im Ausschuss WVBU zum §3 der Straßenbeitragssatzung (Widmung der Straßen), die zu beschließenden Satzungsänderung unterstützen werde.
Ergänzend halte man es im Sinne von Transparenz und Planungssicherheit für erforderlich die bestehende Einstufung der Gemeindestraßen zu überarbeiten und in einer Anlage 1 der Straßenbeitragssatzung beizufügen. Insofern wird aus Gründen der Vereinfachung vorgeschlagen, den Beschlussvorschlag um folgende Formulierung zu ergänzen: "Die Bearbeitung der noch zu erstellenden Anlage 1 zur Straßenbeitragssatzung wird an den Ausschuss WVBU verwiesen, um zur nächsten Gemeindevertretersitzung eine beschlussfähige Vorlage zu haben."
Der Vorschlag zur Ergänzung des Beschlusses wird angenommen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.10.2023 zur Vorlage LP2021-VL139 aufzuheben und durch folgenden Beschluss zu ersetzen:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Nieste wie folgt zu ändern und zu beschließen:
§ 3 Anteil der Gemeinde
(1) Die Gemeinde trägt 25 % des beitragsfähigen Aufwands, wenn die Verkehrsanlage überwiegend dem Anliegerverkehr, 50 %, wenn sie überwiegend dem innerörtlichen und 75 %, wenn sie überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dient.
Die Gemeindeanteile gelten auch für die Abrechnung (Herstellung, Um- und Ausbau) von Außenbereichsstraßen. Die Gemeindevertretung legt durch Beschluss die Klassifizierung der jeweiligen Verkehrsanlage im Rahmen der rechtsgültigen Klassifizierungsmerkmale in einer Anlage 1 zu dieser Satzung fest. Vor der jeweiligen Bauausführung kann die Gemeindevertretung, im Rahmen der zugehörigen Bauvorplanung, unter Zuhilfenahme der zum Festlegungszeitpunkt rechtsgültigen Klassifizierungsmerkmale die Klassifizierung überprüfen und ggf. neu festlegen.
(2) Unterscheiden sich Teile einer Verkehrsanlage in ihrer Verkehrsbedeutung, gelten die Regelungen in Abs. 1 für diese einzelnen Teileinrichtungen jeweils entsprechend.
(3) Die Gemeinde trägt 75 % des beitragsfähigen Aufwands für Teileinrichtungen entlang klassifizierter Ortsdurchfahrten (Kreis- und Landesstraßen) die in Baulast der Gemeinde liegen.
"Die Bearbeitung der noch zu erstellenden Anlage 1 zur Straßenbeitragssatzung wird an den Ausschuss WVBU verwiesen, um zur nächsten Gemeindevertretersitzung eine beschlussfähige Vorlage zu haben."
Beratungsergebnis:
| Ja | 11 |
| Nein | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| 5. | Beschluss über den Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebes Dienstleistungszentrum der Gemeinde Nieste | LP 2021 - VL167 |
Es erfolgen Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2024 und dass dieser mit einem positiven Ergebnis von ca. 30.000€ abschließen würde. Zukünftig müssen man vor allem die bestehenden Fremdfinanzierungen durch Kredite und zugehörige Zinsentwicklungen sondieren sowie die Mietersituation in Bezug auf leerstehende Räumlichkeiten, besonders im NVZ, verstärkt berücksichtigen und entsprechend entgegenwirken.
Die Ausschussvorsitzenden berichten von den zuvor stattgefundenen Beratungen in den Ausschüssen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 des Eigenbetriebes Dienstleistungszentrum der Gemeinde Nieste.
Beratungsergebnis:
| Ja | 11 |
| Nein | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| 6. | Beschluss über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Gemeinde Nieste für das Jahr 2024 | LP 2021 - VL168 |
Es wird von den vorangegangenen Beratungen zu diesem TOP berichtet.
Die SPD-Fraktion gibt folgende Wortmeldung ab:
Die Aufstellung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 sei wieder mit einer paritätisch besetzten Kommission erfolgt. So konnten bereits bei der Aufstellung viele Fragen an den Bürgermeister und den Kämmerer gestellt und Unklarheiten somit aus dem Weg geräumt werden.
Die SPD-Fraktion halte diese parteiübergreifende Vorgehensweise bei der immer schwieriger werdenden Haushaltssituation für eine sehr gute Entscheidung. Auch kommenden Haushalte sollten in einer Kommission vorbesprochen werden. Dies würde die Diskussionen im Parlament verkürzen, da bereits die Aufstellung parteiübergreifend erfolge.
In der Sitzung vom 21.12.2023 hatte der Bürgermeister wieder ausführlich die Einnahme- und Ausgabesituation unserer Gemeinde dargestellt. Das Zahlenwerk wurde in der Präsentation grafisch sehr gut aufbereitet, so dass alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter einen umfassenden Überblick über die Finanzsituation unsrer Gemeinde erhalten hätten. Die Transparenz tue gut und schaffe auch in der Bürgerschaft Vertrauen.
Nach der Ankündigung vom Landkreis Kassel, die Kreis- und Schulumlage statt der zunächst geplanten 3 % um nunmehr 5 % zu erhöhen, sei es für 2024 nicht möglich gewesen einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt aufzustellen. Wie bereits in den Vorjahren könnten Investitionen nur noch mittels Kreditaufnahme finanziert werden. Mit der Zuweisung aus der Einkommensteuer könne mittlerweile nicht einmal mehr die Kreis- und Schulumlage gedeckt werden. Die Finanzmittel für kommunale Pflichtaufgaben würden kaum noch freie politische Gestaltungsmöglichkeiten erlauben und ohne Fördermittel seien größere Investitionen nicht mehr zu stemmen. Von daher freue man sich wieder in das Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen worden zu sein. Erfreulich sei auch, dass sich die Gewerbesteuereinnahmen stabilisiert hätten. Die Finanzierungslücke in der KITA würde, trotz einer neuen Gebührenordnung nicht kleiner. Hier hoffe man darauf, dass die neue Landesregierung mehr Verantwortung übernimmt und die Zuweisungen für die gebührenfreien sechs Stunden erhöht. Bei einem Zuschussbedarf von rund 450 T EUR würden die Einnahmen aus der Grundsteuer B nicht mehr ausreichen um das Defizit in der KITA zu decken.
Die deutliche Erhöhung der Kreis- und Schulumlage auf 1,68 Mio. EUR bedeute für unsere Gemeinde eine Mehrbelastung von rund 150 T EUR und bliebe neben den Personalkosten der größte Einzelposten in unserem Haushalt. Mit dem gemeinsamen Dringlichkeitsantrag zur Haushaltseinbringung, in dem man den Kreis aufforderte, die Umlagesteigerung bei den zunächst geplanten 3 % zu belassen, verdeutliche die prekäre Haushaltssituation unserer Kommune.
Gleichzeitig wisse man aber auch, dass der Landkreis Kasel genauso mit den Kosten der Pflichtaufgaben zu kämpfen hätte, wie die Kommunen und diesen, entgegen der häufigen Praxis anderer Landkreise, gerade in der Flüchtlingshilfe Leistungen abnehme. Natürlich könne man aus dem beschaulichen Nieste auch gegen die Übernahme der Kreiskliniken wettern, denn unser Weg nach Kassel und der dortigen vielfältigen Kliniklandschaft sei ein deutlich kürzerer Weg, wie der von Hofgeismar, Trendelburg oder Ippinghausen. Die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger seien dankbar, dass die Kliniken erhalten bleiben. Dies hätte auch etwas mit Daseinsvorsorge zu tun. Nichtsdestotrotz müsse der Kreis bei den Kliniken nach Lösungen suchen, damit das Defizit von rund 16 Mio. EUR deutlich verringert würde. Sicherlich können auch die ein oder andere geschaffene Stelle in der Kreisverwaltung überdacht werden.
Im Bereich der Investitionen würden in 2024 noch einige Projekte aus 2023 abgearbeitet. Die größte Investition in den kommenden drei Jahren sei die Erneuerung der L3237 und die damit verbundenen Kosten für die Nebenanlagen. Gleichzeitig würden in 2024 erst Projekte aus der Dorfentwicklung in die Umsetzung kommen und in Bauhof, KITA und Jugendclub würden Ersatzanschaffungen nötig.
Seit dem 18. Januar sei nach 25 Jahren die SPD wieder mit in der Regierungsverantwortung in Hessen und man hoffe, dass damit die kommunalfeindliche Politik der zurückliegenden Jahre ein Ende finden und das Hessische Finanzministerium die Mittel bereitstellen würde, die eine Kommune, bzw. ein Landkreis für die Erfüllung der Pflichtaufgaben benötige.
Zum Schluss bedanke man sich im Namen der SPD-Fraktion bei allen Mitarbeitenden der Verwaltung, dem Gemeindevorstand und allen Mitgliedern der Gemeindevertretung für die gute, konstruktive und faire Zusammenarbeit. Man freue sich auf ein spannendes Jahr 2024 und bittet darum die Zukunft der Gemeinde weiter gemeinsam zu gestalten.
Die CDU-Fraktion gibt folgende Wortmeldung ab:
Die Vorrednerin habe schon ausführlich die Eckpunkte des Haushaltes vorgetragen, so dass der eigene Vortrag ganz erheblich reduziert und auf das Notwendigste beschränken werden könne. Wie schon gesagt, wurde die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan, wie schon im vergangenen Jahr, von einer Haushaltskommission, in der alle Parteien vertreten waren, ausgearbeitet. Im Namen der CDU-Fraktion bedanke man sich für die gute Vorbereitung der Unterlagen bei den Mitgliedern der Verwaltung. Ferner gelte der Dank auch den beiden anderen Parteien, die mit ihrer offenen, sachlichen und
zielgerichteten Diskussion in der Haushaltskommission mit dazu beigetragen hätten schnell auf die geänderten Rahmenbedingungen zu reagieren. Bedingt durch die erheblichen Erhöhungen der Kreis- und Schulumlage sei es in diesem Jahr nicht gelungen ein Minus zu vermeiden. Im Angesicht eines deutlichen Plus aus dem vergangenen Jahr und der Neuregelung der Grundsteuer im kommenden Jahr, wenn sie dann tatsächlich kommen sollte, wollte man Steuererhöhungen in diesem Jahr unbedingt vermeiden. Dies sei zunächst einmal auch gelungen. Man glaube, dass man damit einen guten Kompromiss zwischen der Vermeidung von zusätzlichen Belastungen der Bürger und einem genehmigungsfähigen Haushalt gefunden habe. Es bliebe jetzt nur noch zu hoffen, dass der Haushalt von der Aufsichtsbehörde in der bestehenden Form genehmigt wird und diese Genehmigung nicht wie in den vergangenen Jahren erst gegen Ende des Jahres erfolgen werde.
Die UWN-Fraktion schließt sich den vorgetragenen Wortmeldungen an
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung sowie den vorliegenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Nieste.
Beratungsergebnis:
| Ja | 11 |
| Nein | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| 7. | Beschluss über das Investitionsprogramm für das Jahr 2024 und die Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2027 der Gemeinde Nieste. | LP 2021 - VL169 |
Es wird von den vorangegangenen Beratungen zu diesem TOP aus den Ausschüssen berichtet.
Zu den geplanten Investitionen im Bereich Jugendclub erfolgt eine Wortmeldung der CDU-Fraktion zu geplanten Vor-Ort-Gesprächen mit dem Jugendpfleger.
Weitere Wortmeldungen gibt es nicht, da der Großteil bereits unter dem vorangegangenen TOP behandelt wurde.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt das vorliegende Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2024 sowie die vorliegende Finanzhaushaltsplanung für die Jahre 2024-2027 der Gemeinde Nieste.
Beratungsergebnis:
| Ja | 11 |
| Nein | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| 8. | Anfragen und Mitteilungen | MI-1/2024 |
Anfragen sind zur heutigen Sitzung nicht eingegangen.
Bürgermeister Missing gibt folgende Mitteilungen bekannt:
Glasfaserausbau:
Goetel teilt mit, dass die Verlegearbeiten in den letzten Zügen sind. Bis zum 16.03.2024 soll der Festplatz soweit geräumt und wiederhergestellt sein, dass das alljährliche Osterfeuer stattfinden kann.
Nach und nach wird auch weiter eingeblasen und die Vertragsnehmer online geschaltet. Die Wiederherstellung der Oberflächen wird sich allerdings bis ins zweite Quartal noch hinziehen. Einige Wiederherstellungsflächen zeigen schon jetzt Frostschäden, so dass derzeit von uns die bisherige Herstellung der Flächen in Frage gestellt wird. Dies wurde auch an Goetel kommuniziert und bis auf Witzenhäuser und Kasseler Straße noch keine Abnahme bestätigt.
Dorfentwicklung
Seitens der Steuerungsgruppe wurden die Maßnahmen aus dem KEK noch einmal angepasst, darüber hinaus wurde ein sog. Zeit-Kosten-Finanzierungsplan (ZKF) für 2024-2029 erstellt. Die Maßnahmenblätter und der ZKF befinden sich beim Landkreis Kassel und der WI-Bank in der Abstimmung. Ziel ist, die Maßnahmenblätter und den ZKF am 21.3.2024 in der nächsten Gemeindevertretersitzung beschließen zu lassen.
Bildungsrat
Am 4. März findet im DGH der nächste Elternabend des Bildungsrates statt, zu dem alle Eltern der KITA und der Grundschule eingeladen sind. Thema wird sein „Erziehung und Kinderrechte“ – Grenzen setzen, sowie die Fragestellung „Wie kann der Spagat gelingen?“ – Hintergrund ist die Tatsache, dass sich viele Eltern scheinbar aus dem Erziehungsauftrag zurückziehen und KITA und Grundschule in der Verantwortung sehen.
Mit Unterstützung von Frau Marion Staufenberg wollen wir an diesem Abend gemeinsam mit den Eltern u.a. über den Umgang miteinander, Einhalten von Regeln und die gegenseitige Unterstützung in der Erziehungsarbeit diskutieren.
Ausbau L3237 OD Nieste
Zwei Anliegerversammlungen haben stattgefunden. Zwischenzeitlich gab es einige Reaktionen aus der Bevölkerung zur Ampelanlage und der zukünftigen Einbahnstraßenregelung in der Straße „Zur Warte“.
Beide Themen diskutieren wir derzeit noch einmal mit Hessen Mobil, um am Ende die bestmögliche Lösung umgesetzt zu bekommen.
Personalien
Die vakante Stelle im Amt 5 „Personalwesen, Eigenbetrieb und Liegenschaften“ konnte zum 1.3.2024 neu besetzt werden. Es gab insgesamt 26 Bewerbungen, von denen 5 Bewerber*innen für die Position in Frage gekommen wären. Aktuell gibt es eine weitere Stellenausschreibung für die KITA auf Grund einer Arbeitnehmerkündigung. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 29.02.2024. Aktuell liegt eine Bewerbung vor.
IKZ Rechnungswesen
Die Gespräche mit der EKOM21 und den Gemeinden Niestetal und Helsa zur Bildung einer IKZ „Rechnungswesen“ sind in den letzten Zügen. Dabei geht es um die gemeinsame Nutzung einer Rechnungswesen Software und die Bündelung von Aufgaben, sowie die gegenseitige Vertretung bei Personalausfällen. Für alle drei Kommunen ergibt sich daraus eine Win-Win Situation. Geplant ist bis Ende März die IKZ zum Abschluss zu bringen und am 1.1.2025 „Go-Life“ zu gehen.
Karneval Rathaussturm
Am 10.02.2024 findet wieder der traditionelle Rathaussturm der Nieste Karnevalisten statt, zu dem ich alle Gremienmitglieder herzlich einladen möchte, das Rathaus zu verteidigen. Statt den Karnevalisten das Rathaus zu überlassen, möchte ich mit Euch lieber „Ab in den Süden“ fliegen. Dies wird das Motto des diesjährigen Sturms sein.