Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Nieste am 1. Februar 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 4.175.700 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 4.253.490 EUR
mit einem Saldo von — - 77.790 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 2.000 EUR
mit einem Saldo von — - 2.000 EUR
mit einem Jahresergebnis von — - 79.790 EUR,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 38.130 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 232.500 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.020.120 EUR
mit einem Saldo von — - 787.620 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 787.600 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 159.131 EUR
mit einem Saldo von — 628.469 EUR
ausgeglichen/mit einem Zahlungsmittelüberschuss/
Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von — - 121.021 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von neuen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist,
wird auf — 787.600,00 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahme,
wird auf — 0,00 EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf — 650.000 EUR
festgesetzt.
Die Festlegung der Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer erfolgte bereits durch Satzung vom 28.04.2022 (Hebesatzsatzung). Die Wiedergabe der dort festgelegten Hebesätze in dieser Haushaltssatzung hat daher nur nachrichtlichen Charakter:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) auf — 750 %
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 750 %
2. Gewerbesteuer auf — 450 %
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 1. Februar 2024 beschlossene Stellenplan.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr.2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist/sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Nieste für das Haushaltsjahr 2024 bedarf der nachstehenden Genehmigungen der Aufsichtsbehörde.
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO)
1. die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Absatz 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt.
2. in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO den festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (§ 2 der Haushaltssatzung) in Höhe von
787.600 €
(in Worten: - siebenhundertsiebenundachtzigtausendsechshundert -).
3. in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO den festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite (§ 4 der Haushaltssatzung) in Höhe von
650.000 €
(in Worten: - sechshundertfünfzigtausend -).
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.02. bis 8.03.2024 im Rathaus, Wilhelm-Heitmann-Platz 3, 34329 Nieste, Bürgerbüro, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag (13-16 Uhr), Dienstag (8:30-12 Uhr), Donnerstag (8:30-12 und 14-18 Uhr) sowie Freitag (8:30-12 Uhr).