Feststellungsvermerk Wirtschaftsplan 2024
Gem. § 115 Abs. 3 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) und § 5 Nr. 4 Eigenbetriebsgesetz hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Nieste am 1.02.2024 folgende Feststellung getroffen:
| 1. | Der Wirtschaftsplan 2024 wird wie folgt festgesetzt |
| auf € | |
| Erfolgsplan: | |
| Erträge | 176.720,00 |
| Aufwendungen | 162.445,00 |
| Jahresergebnis | 14.275,00 |
Der Gewinn im Erfolgsplan soll der Rücklage übertragen werden.
| Vermögensplan | auf € |
| Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 78.205,00 |
| Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -20.000,00 |
| Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -39.800,00 |
| Finanzmittelsaldo des Wirtschaftsjahres | 18.405,00 |
| 2. | Der Höchstbetrag der Betriebsmittelkredite, die im Wirtschaftsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen wird auf 800.000,00 € festgesetzt. |
| 3. | Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird auf 20.000,00 € festgesetzt. |
Die vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist/sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut:
II.
Der Feststellungsvermerk zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Dienstleistungszentrum der Gemeinde Nieste für das Wirtschaftsjahr 2024 bedarf der nachstehenden Genehmigungen der Aufsichtsbehörde.
Hiermit genehmige ich gemäß § 115 Abs. 3 Hessische Gemeindeordnung (HGO)
| 1. | in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO den festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Ziffer 3 des Feststellungsvermerks) in Höhe von |
| 20.000 € (in Worten: - zwanzigtausend -). | |
| 2. | in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO den festgesetzten Höchstbetrag der Betriebsmittelkredite (Ziffer 2 des Feststellungsvermerks) in Höhe von |
| 800.000 € (in Worten: - achthunderttausend -). | |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.02. bis 8.03.2024 im Rathaus, Wilhelm-Heitmann-Platz 3, 34329 Nieste, Bürgerbüro, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag (13 - 16 Uhr), Dienstag (8:30 - 12 Uhr), Donnerstag (8:30 - 12 und 14 - 18 Uhr) sowie Freitag (8:30 - 12 Uhr).