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Niester Woche
Ausgabe 9/2024
Neues aus dem Rathaus
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Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Dienstleistungszentrum

Feststellungsvermerk Wirtschaftsplan 2024

Gem. § 115 Abs. 3 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) und § 5 Nr. 4 Eigenbetriebsgesetz hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Nieste am 1.02.2024 folgende Feststellung getroffen:

1.

Der Wirtschaftsplan 2024 wird wie folgt festgesetzt

auf €

Erfolgsplan:

Erträge

176.720,00

Aufwendungen

162.445,00

Jahresergebnis

14.275,00

Der Gewinn im Erfolgsplan soll der Rücklage übertragen werden.

Vermögensplan

Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

Finanzmittelsaldo des Wirtschaftsjahres

2.

Der Höchstbetrag der Betriebsmittelkredite, die im Wirtschaftsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen wird auf 800.000,00 € festgesetzt.

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird auf 20.000,00 € festgesetzt.

Nieste, den 01.02.2024
gez.
Klaus Missing
Bürgermeister

Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes

Die vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist/sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut:

Genehmigung

II.

Der Feststellungsvermerk zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Dienstleistungszentrum der Gemeinde Nieste für das Wirtschaftsjahr 2024 bedarf der nachstehenden Genehmigungen der Aufsichtsbehörde.

Hiermit genehmige ich gemäß § 115 Abs. 3 Hessische Gemeindeordnung (HGO)

1.

in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO den festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Ziffer 3 des Feststellungsvermerks) in Höhe von

20.000 €

(in Worten: - zwanzigtausend -).

2.

in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO den festgesetzten Höchstbetrag der Betriebsmittelkredite (Ziffer 2 des Feststellungsvermerks) in Höhe von

800.000 €

(in Worten: - achthunderttausend -).

Kassel, 23.02.2024
Der Landrat des Landkreises Kassel
Im Auftrag
Sabrina Booch

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.02. bis 8.03.2024 im Rathaus, Wilhelm-Heitmann-Platz 3, 34329 Nieste, Bürgerbüro, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag (13 - 16 Uhr), Dienstag (8:30 - 12 Uhr), Donnerstag (8:30 - 12 und 14 - 18 Uhr) sowie Freitag (8:30 - 12 Uhr).

Nieste, 26.02.2024
gez.
Klaus Missing
Bürgermeister