Auskunft über notdienstbereite Apotheken im Internet:
Der Nacht- und Sonntagsdienst beginnt im täglichen Wechsel um 9.00 Uhr. Die Apotheken sind an dem betreffenden Tag von 9.00 Uhr früh an für 24 Stunden durchgehend notdienstbereit.
Bei Inanspruchnahme der Apotheken an Sonn- und Feiertagen, montags bis freitags bis 6.00 Uhr und ab 20.00 Uhr, samstags bis 6.00 Uhr und ab 16.00 Uhr ist die amtliche Schutzgebühr zu entrichten.
Es wird höflichst gebeten, während dieser Zeit nur dringend notwendige Medikamente abzuholen, da die Diensttuenden den Nachtdienst zusätzlich zum Tagesdienst versehen und auch der Nachtruhe bedürfen.
Die notdienstbereiten Apotheken ab 01. Januar 2025 stehen momentan noch nicht genau fest.
Auskunft über notdienstbereite Apotheken ab 01. Januar 2025 bitte im Internet abrufen unter: www.apothekerkammer.de