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Niestetaler Nachrichten
Ausgabe 10/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Neue Bioabfallverordnung seit 1. Mai 2025 in Kraft getreten

Kompostierbare Biobeutel mit dem Keimlingslogo dürfen weiterhin im Landkreis Kassel benutzt werden.

Die gute Nachricht vorab, die kompostierbaren Biobeutel mit dem Keimlingslogo können weiterhin im Landkreis Kassel genutzt werden. Natürlich kann man seine Küchenabfälle auch in alte Zeitungen oder in Papiertüten verpacken. Es geht aber auch unverpackt. Jedoch dürfen keine Kunststofftüten oder Gemüseplastiktüten verwendet werden, denn Kunststoffe lassen sich nicht abbauen.

In Versuchen mit dem Witzenhausen-Institut wurde vorab getestet, ob sich die kompostierbaren Biobeutel mit dem Keimlingslogo in den Kompostwerken des Landkreises Kassel auch tatsächlich abbauen. Da dort die Bioabfälle sehr schonend umgesetzt werden, verrotten die

kompostierbaren Biobeutel.

Ziel der neuen Bioabfallverordnung ist, den Eintrag von Kunststoffen wie Mikroplastik und anderen Fremdstoffen wie Glas, Textilien, Hygieneartikel weiter zu reduzieren. Nur so ist gewährleistet, dass der Kompost frei von Fremdstoffen ist. Der Kompost des Landkreises Kassel

ist güteüberwacht und wird regelmäßig untersucht. Größtenteils wird der Kompost in der Landwirtschaft eingesetzt und ist auch für den ökologischen Landbau geeignet.