Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niestetal hat in ihrer Sitzung am 30. August 2018 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Hannoversche Straße / Sonnenallee“ für den Ortsteil Sandershausen gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit von 26. Juni 2023 bis einschl. 21. Juli 2023 stattgefunden.
Nachdem die Gemeindevertretung der Gemeinde Niestetal über die Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange entschieden hat, wird der darauf abgestimmte Entwurf des Bebauungsplanes mit dazugehöriger Begründung, Umweltbericht und den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich hat sich gegenüber dem Aufstellungsbeschluss nicht geändert. Er liegt in der Flur 9 der Gemarkung Sandershausen und wird umgrenzt:
Folgende umweltrelevante Informationen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind verfügbar:
Umweltbericht mit Aussagen zu folgenden Kapiteln:
Umweltprüfung mit
Umweltrelevante Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange:
Die vorgenannten Unterlagen können während der Auslegungsfrist in der Zeit von Montag, den 10. Juni 2024 bis einschließlich Freitag, den 12. Juli 2024 von jedermann im Internet auf der Homepage der Gemeinde Niestetal www.niestetal.de unter Bauen & Klimaschutz {{gt}} Bauen {{gt}} Aktuelle Bauleitplanung, das zentrale Internetportal des Landes Hessen www.bauleitplanung.hessen.de, oder auch direkt im Rathaus der Gemeinde Niestetal, Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1, (1.Stock, Fachbereich Bauen, Umwelt, Liegenschaften) während der Dienststunden eingesehen werden.
Es besteht die Gelegenheit zur Erörterung der vorliegenden Planung.
Innerhalb der vorgenannten Frist können Stellungnahmen digital per mail an bauamt@niestetal.de, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Dienststunden:
| Montag | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| Dienstag - Donnerstag | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr - 15.30 Uhr |
| Freitag | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.