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Niestetaler Nachrichten
Ausgabe 12/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niestetal hat in ihrer Sitzung am 30. August 2018 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Hannoversche Straße / Sonnenallee“ für den Ortsteil Sandershausen gefasst.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit von 26. Juni 2023 bis einschl. 21. Juli 2023 stattgefunden.

Nachdem die Gemeindevertretung der Gemeinde Niestetal über die Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange entschieden hat, wird der darauf abgestimmte Entwurf des Bebauungsplanes mit dazugehöriger Begründung, Umweltbericht und den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Der Geltungsbereich hat sich gegenüber dem Aufstellungsbeschluss nicht geändert. Er liegt in der Flur 9 der Gemarkung Sandershausen und wird umgrenzt:

  • durch die Straßenparzelle der Sonnenallee, Flurstück 102/10,
  • die Fußwegeparzelle der Hannoverschen Straße, Flurstück 135/30,
  • die Gewässerparzelle des Haargrabens, Flurstück 146/19 und
  • die Grundstücksparzelle Flurstück 141/9.

Folgende umweltrelevante Informationen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind verfügbar:

Umweltbericht mit Aussagen zu folgenden Kapiteln:

  • Für den Geltungsbereich in Fachgesetzen/ Fachplänen festgelegte Umweltschutzziele,
  • Prognose zur Entwicklung des Umweltzustands für den Fall der Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante),
  • Betrachtung zu anderweitigen Planungsmöglichkeiten (Alternativen),

Umweltprüfung mit

  • Spezifische Eingriffswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter,
  • Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zur Kompensation bzw. zum Ausgleich von Eingriffen,
  • Gegenüberstellung und Bilanzierung von Eingriffen und Ausgleichsmaßnahmen auf Grundlage der Hessischen Kompensationsverordnung,
  • Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes,
  • Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt.

Umweltrelevante Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange:

  • Stellungnahmen der oberen (RP Kassel) und unteren Wasserbehörde (Landkreis Kassel) zur Lage von Teilbereichen im Überschwemmungsgebiet der „Fulda“, zum Schutz des westseitig angrenzenden „Haargrabens“ sowie zum Umgang mit Niederschlagswasser,
  • Stellungnahme der oberen Forstbehörde beim RP Kassel zu einem Waldstandort im Geltungsbereich,
  • Stellungnahme des RP Kassel, Dez. 31.1 zu Belangen des Bodenschutzes sowie zu mind. zwei Altflächen (Altablagerungen/ Altstandorte) im Geltungsbereich,
  • Stellungnahme des Zweckverbands Raum Kassel (ZRK) zum Umgang mit Niederschlagswasser, zur Bewertung möglicher Eingriffe in Natur und Landschaft, zur Begrünung von Dächern und Fassaden, zum Insektenschutz im Zusammenhang mit künstlicher Beleuchtung und zur Nutzung regenerierbarer Energien,
  • Stellungnahme des BUND zu möglichen Eingriffen in Natur und Landschaft, deren planerische Abhandlung und Bewertung.

Die vorgenannten Unterlagen können während der Auslegungsfrist in der Zeit von Montag, den 10. Juni 2024 bis einschließlich Freitag, den 12. Juli 2024 von jedermann im Internet auf der Homepage der Gemeinde Niestetal www.niestetal.de unter Bauen & Klimaschutz {{gt}} Bauen {{gt}} Aktuelle Bauleitplanung, das zentrale Internetportal des Landes Hessen www.bauleitplanung.hessen.de, oder auch direkt im Rathaus der Gemeinde Niestetal, Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1, (1.Stock, Fachbereich Bauen, Umwelt, Liegenschaften) während der Dienststunden eingesehen werden.

Es besteht die Gelegenheit zur Erörterung der vorliegenden Planung.

Innerhalb der vorgenannten Frist können Stellungnahmen digital per mail an bauamt@niestetal.de, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Dienststunden:

Montag

08.30 Uhr - 12.00 Uhr und

14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Dienstag - Donnerstag

08.30 Uhr - 12.00 Uhr und

14.00 Uhr - 15.30 Uhr

Freitag

08.30 Uhr - 12.00 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Niestetal, 27. Mai 2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Niestetal
Marcel Brückmann, Bürgermeister
Siegel