Frau Dr. Sabrina Brückmann hat mit Wirkung vom 16. Mai 2025 auf ihr Mandat als Gemeindevertreterin verzichtet.
Gemäß § 34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes tritt danach der noch
nicht berufene Bewerber
Herr Olaf Reich
an ihre Stelle.
Gegen diese Feststellung kann jede/jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises in den zwei Wochen nach Erscheinen der amtlichen Bekanntmachung (18. Juni 2025) Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen.