Die Renten von Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, werden seit Juli 2024 verbessert.
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt seit Juli dieses Jahres einen Zuschlag an rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner. Mit dieser Auszahlung werden die vom Gesetzgeber beschlossenen Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten umgesetzt. Der Zuschlag ist für diejenigen Menschen gedacht, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat.
Alle Rentnerinnen und Rentner, die einen Anspruch auf diese Verbesserungen haben, erhalten den Zuschlag automatisch. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Der Zuschlag wird bis November 2025 als separate Zahlung jeweils Mitte des Monats überwiesen. Ab Dezember 2025 erfolgt die Zahlung dann zusammen mit der laufenden Rente.
Die Höhe des Zuschlags hängt davon ab, wann die Erwerbsminderungsrente begonnen hat. Liegt der Beginn zwischen 2001 und Juni 2014, erhöht sich die Rente um 7,5 Prozent. Liegt der Zeitpunkt zwischen Juli 2014 und Dezember 2018, steigt sie um 4,5 Prozent.
Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag nicht mehr auf der Basis des Rentenbetrags errechnet, sondern auf der Basis der persönlichen Entgeltpunkte, die der Rente zugrunde liegen. Über diesen Betrag erhalten die Berechtigten einen weiteren Rentenbescheid.
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