Die Technische Betriebsleitung der Gemeindewerke Niestetal weist darauf hin, dass Wasserzähler vor Frosteinwirkung zu schützen sind.
Es wird empfohlen, frostgefährdete Wasserzähler durch geeignete Maßnahmen so abzudecken, dass ein Einfrieren unmöglich ist. Dies gilt insbesondere bei Bauwasserzählern sowie Gebäuden, die sich im Rohbau befinden bzw. nicht beheizt werden!
Es wird auch daran erinnert, Gartenleitungen und Wasseranschlussleitungen ordnungsgemäß abzustellen und zu entleeren, um Rohrbrüche durch Einfrieren der Leitungen zu verhindern. Schäden an Wasserzählern, die infolge Frosteinwirkung ausgewechselt werden müssen, sind vom Anschlussnehmer zu ersetzen.