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Niestetaler Nachrichten
Ausgabe 3/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Bürger-Information zur Biotopkartierung 2026

2027 im Verbandsgebiet des ZRK
im Januar 2026

Der Zweckverband Raum Kassel (ZRK) bereitet aktuell die Neuaufstellung / Fortschreibung des

Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschaftsplan vor.

Eine zentrale Arbeitsgrundlage der Landschaftsplanung und damit Voraussetzung für die erforderliche Integration des fortzuschreibenden Landschaftsplans in den FNP ist eine flächendeckende Realnutzungs- (Biotop- und Nutzungs-) Kartierung. Diese wurde zuletzt mit der Ersterfassung für den Landschaftsplan 2007 umfassend bearbeitet und muss jetzt aktualisiert werden, um gesetzlichen und fachlichen Anforderungen zu genügen.

Neben der Aktualisierung, welche laufend über Luftbilder und selektive Begehungen durch Mitarbeitende der ZRK-Geschäftsstelle stattfindet, werden ab März 2026 bis voraussichtlich Oktober 2027 zwei bis drei Kartierende im Verbandsgebiet ausgewählte Vorkommen von besonderen Biotoptypen erfassen. Der ZRK hat hierfür ein Fachbüro beauftragt, deren Kartierende in die besondere Methode der Bestandserfassung eingewiesen sind und sich im Laufe der letzten Jahre spezifische Fachkenntnisse für die Kartierung erworben haben.

Neben frei zugänglichen öffentlichen Grundstücken soll auch auf privaten oder verpachteten Grundstücken, die nicht öffentlich zugänglich sind, kartiert werden. Zur Wahrnehmung der naturschutzrechtlichen Aufgaben ist den Kartierenden das Betreten von betroffenen Grundstücken nach § 60 Abs. 1 HeNatG zu gestatten. Deshalb wurde das Vorgehen mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Die Kartierenden können sich auf Verlangen mit Genehmigungsschreiben der Unteren Naturschutzbehörde ausweisen und werden bei ihrer Arbeit auf privaten Grundstücken besonders behutsam vorgehen.

Durch die Erfassung der Arten, Lebensräume und Biotope entstehen keine Beeinträchtigungen für die Eigentümerinnen und Eigentümer oder Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter der betroffenen Flächen.

Aufgrund der Vielzahl der zu kartierenden Flächen wäre eine vorherige einzelne, persönliche Benachrichtigung einer jeden Flächeneigentümerin und eines jeden Flächeneigentümers mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

Die Kommunen wurden über die Kartierung informiert und aufgefordert, über die vor Ort jeweils geeigneten Informationskanäle Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, Ortslandwirtinnen und Ortslandwirte sowie auch Eigentümerinnen und Eigentümer, Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter,

und interessierte Bürgerinnen und Bürger über die Kartierung zu informieren. Ihre Kommune wurde gebeten, Sie mit vorliegendem Schreiben über das amtliche Bekanntmachungsorgan über die Kartierung zu informieren.

Außerdem wurden die Oberen und Unteren Naturschutzbehörden, die Forstämter und der FachbereichLandwirtschaft des Landkreises Kassel über die Kartierung verständigt.

Beauftragt und koordiniert wird die Kartierung durch den Zweckverband Raum Kassel.

Falls Sie an genaueren Informationen zur Kartier-Methodik interessiert sind, finden Sie weitere Informationen unter https//www.hlnug.de/hlbk.

Bitte unterstützen Sie bei Bedarf die von uns beauftragten Kartierenden.

Vielen Dank im Voraus!

Zweckverband Raum Kassel, Ständeplatz 17, 34117 Kassel

Telefon: 0561/10970-70, Telefax: 0561/10970-35

E-Mail: biotopkartierung@zrk-kassel.de