Herr Walter Becker hat am 4. März 2024 auf sein Mandat als Gemeindevertreter verzichtet.
Gemäß § 34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes tritt danach der noch nicht berufene Bewerber
Herr Sebastian Laduch
an seine Stelle.
Gegen diese Feststellung kann jede/jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises in den zwei Wochen nach Erscheinen der amtlichen Bekanntmachung (16. März 2024) Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen.