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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung wegen der Erteilung von Gruppenauskünften aus dem Melderegister für Wahlzwecke

Im Hinblick auf die am 23.02.2025 stattfindende Bundestagswahl weise ich darauf hin, dass nach §50 des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Meldebehörden Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen in den sechs dem jeweiligen Wahltermin vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten (Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschriften) von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen dürfen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtstage dürfen dabei nicht mitgeteilt werden.

Die Betroffenen, also die Wahlberechtigten, können der Auskunftserteilung widersprechen, d.h. verlangen, dass die Weitergabe ihrer Daten zu unterbleiben hat. Da die Auskünfte in den sechs der Wahl vorausgehenden Monaten erteilt werden können, sollte dies möglichst frühzeitig geschehen.

Sofern Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihre Daten für Wahlzwecke weitergegeben werden, teilen Sie dies bitte dem Bürgeramt der Stadt Lebach, Rathaus, Am Markt 1, 66822 Lebach, schriftlich oder persönlich mit. Ihr Widerspruch hat so lange Bestand, bis er widerrufen wird.

Lebach, den 07.01.2025
Der Bürgermeister
Klauspeter Brill