I.
Aufgrund der §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 29.11.2010 (Amtsblatt S.1426) und des § 6 Absatz 1 Ziffer 5 der Zweckverbandssatzung vom 07.06.1999 hat die Verbandsversammlung am 20.12.2023 den Wirtschaftsplan 2024 beschlossen und wie folgt festgestellt:
| Im Erfolgsplan | |
| In den Erträgen mit | 2.592.246 € |
| In den Aufwendungen mit | 2.490.487 € |
| Im Vermögensplan | |
| In den Einnahmen mit | 314.832 € |
| In den Ausgaben mit | 314.832 € |
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 1.000.000 €.
Es gilt die von der Verbandsversammlung am 20.12.2023 beschlossene Stellenübersicht.
II.
Genehmigung
Der Wirtschaftsplan enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
III.
Der Wirtschaftsplan 2024 des Lebacher Abfallzweckverbandes (LAZ) wird hiermit gemäß § 15 KGG i.V.m. §86 Absatz 3 KSVG öffentlich bekanntgemacht. Im Anschluss an die Bekanntmachung liegt er sieben Tage in den Räumlichkeiten der Städt. Betriebe Lebach, Dillinger Str. 116-120, 66822 Lebach, während der Dienstzeit öffentlich aus.