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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 10/2024
Lebacher Abfallzweckverband LAZ informiert
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Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2024 des Lebacher Abfallzweck-verbandes (LAZ)

I.

Aufgrund der §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 29.11.2010 (Amtsblatt S.1426) und des § 6 Absatz 1 Ziffer 5 der Zweckverbandssatzung vom 07.06.1999 hat die Verbandsversammlung am 20.12.2023 den Wirtschaftsplan 2024 beschlossen und wie folgt festgestellt:

§ 1

Im Erfolgsplan

In den Erträgen mit

In den Aufwendungen mit

Im Vermögensplan

In den Einnahmen mit

In den Ausgaben mit

§ 2

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 1.000.000 €.

§ 5

Es gilt die von der Verbandsversammlung am 20.12.2023 beschlossene Stellenübersicht.

66822 Lebach, den 20.12.2023
Klauspeter Brill, Verbandsvorsteher

II.

Genehmigung

Der Wirtschaftsplan enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

St. Ingbert, 19.02.2024
Im Auftrag
Dominique Grape

III.

Der Wirtschaftsplan 2024 des Lebacher Abfallzweckverbandes (LAZ) wird hiermit gemäß § 15 KGG i.V.m. §86 Absatz 3 KSVG öffentlich bekanntgemacht. Im Anschluss an die Bekanntmachung liegt er sieben Tage in den Räumlichkeiten der Städt. Betriebe Lebach, Dillinger Str. 116-120, 66822 Lebach, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Lebach, 08.03.2024
Klauspeter Brill, Verbandsvorsteher