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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan „Gewerbegebiet beiderseits der Heeresstraße, 2. Änderung"

hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Rat der Stadt Lebach hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet beiderseits der Heeresstraße, 2. Änderung" gemäß § 13 BauGB ohne Umweltbericht und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung einer Anlage für gesundheitliche Zwecke (z.B. Dialysestation) zu schaffen. Das Plangebiet befindet sich innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet beiderseits der Heeresstraße“ aus dem Jahr 1976. Dieser setzt für das nun vorliegende Plangebiet ein Gewerbegebiet fest, in dem jedoch die üblicherweise als Ausnahme zulässigen Anlagen für gesundheitliche Zwecke, zu denen eine Dialyse

zählt, nicht zulässig sind. Daher ist es erforderlich, den rechtskräftigen Bebauungsplan für den nun vorliegenden Geltungsbereich so zu ändern, dass die Anlagen für gesundheitliche Zwecke allgemein

zulässig sind.

Der Rat der Stadt Lebach hat in gleicher Sitzung am 21.03.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet beiderseits der Heeresstraße, 2. Änderung" angenommen und die Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen.

Durch die Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden kann.

Da keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet, kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung in der Zeit

von Montag, 25.03.2024 bis einschließlich Freitag, 23.04.2024

auf der Homepage der Stadt Lebach unter https://www.lebach.de/lebach/rathaus/fachbereiche-und-sachgebiete/fb-5-bauen-stadtplanung-umwelt/sg-401-hochbau-tiefbau-technik/ausschreibungen veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten wird. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Stadt Lebach, Am Markt 1, 66822 Lebach, Zimmer 308 zu jedermanns Einsicht eingesehen werden. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind wie folgt: Montag - Dienstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr).

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse Bauamt@lebach.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Lebach, den 22.03.2024
Klauspeter Brill
Bürgermeister