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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 14/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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. Nachtragzur Satzungüber die Bildung von Gemeindebezirken in der Stadt Lebach vom 04.02.1993

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsbl. S. 682) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.10.2022 (Amtsbl. I S. 1296) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 30.03.2023 folgenden III. Nachtrag beschlossen:

Artikel I

§ 2 erhält folgende Fassung:

§ 2

Bildung der Ortsräte und deren Mitgliederzahl

Nach § 71 Absatz 1 KSVG ist für jeden Gemeindebezirk ein Ortsrat zu bilden.

Die Zahl der Mitglieder des Ortsrates richtet sich nach § 71 Absatz 2 KSVG und beträgt in den Stadtteilen

Aschbach

9 Mitglieder

Dörsdorf

11 Mitglieder

Eidenborn

9 Mitglieder

Falscheid

7 Mitglieder

Gresaubach

9 Mitglieder

Knorscheid

9 Mitglieder

Landsweiler

11 Mitglieder

Lebach

13 Mitglieder

Niedersaubach

9 Mitglieder

Steinbach

7 Mitglieder

Thalexweiler

9 Mitglieder

Artikel II

Dieser III. Nachtrag tritt am Tage nach seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Lebach, den 03.04.2023
Der Bürgermeister Klauspeter Brill

Vorstehender II. Nachtrag zur Satzung über die Bildung von Gemeinebezirken in der Stadt Lebach wird gemäß § 12 Absatz 4 KSVG in Verbindung mit § 1 der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Lebach hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gleichzeitig weise ich gemäß § 12 Absatz 6 Satz 3 KSVG auf folgendes hin:

Nach § 12 Absatz 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Lebach, den 03.04.2023
Der Bürgermeister Klauspeter Brill