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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 14/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung zur Änderung des Bebauungsplanes „Am Weiherberg, 5. Erweiterung“ in der Stadt Lebach

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Rat der Stadt Lebach in seiner Sitzung am 30.03.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Am Weiherberg, 5. Erweiterung“ beschlossen hat.

In der gleichen Sitzung hat der Rat der Stadt Lebach den Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes „Am Weiherberg, 5. Erweiterung“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes „Am Weiherberg, 5. Erweiterung“ war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes mit ca. 16 Baustellen. Im Zuge von Umlegungsverfahren haben sich nun neue Grundstückszuschnitte ergeben, die eine Anpassung der Baufenster, der Verkehrsflächen und der mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastenden Flächen erfordern. Daher soll nun die Änderung des Bebauungsplanes „Am Weiherberg, 5. Erweiterung“ erfolgen.

Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes „Am Weiherberg, 5. Erweiterung“ umfasst aktuell die Parzellen 79/1, 80/154, 80/172, 94/8 und 94/19 in Flur 8 der Gemarkung Lebach. (siehe Plan)

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren können Bebauungspläne aufgestellt werden, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungspläne der Innenentwicklung) dienen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Planes und die dazugehörige Begründung in der Zeit

vom 17.04.2023 bis einschließlich 17.05.2023

während der allgemeinen Dienststunden (Montag-Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr) im Rathaus der Stadt Lebach, Bauamt, Zimmer 308 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Gleichzeitig wird der Bebauungsplan im Internet auf der Homepage der Stadt Lebach (https://www.lebach.de/lebach/rathaus/fachbereiche-und-sachgebiete/fb-5-bauen-stadtplanung-umwelt/sg-401-hochbau-tiefbau-technik/ausschreibungen) zum Download bereitgestellt.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Folgende Unterlagen liegen vor:

Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Planzeichnung des Bebauungsplanes (Teil A)

Textteil des Bebauungsplanes (Teil B)

Begründung des Bebauungsplanes

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse

https://argusconcept.planungsbeteiligung.de

kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 17.04.2023 bis einschließlich 17.05.2023 zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Email an die Adresse: Bauamt@lebach.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Lebach oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Lebach oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Lebach oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Lebach ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Lebach, 06.04.2023
Klauspeter Brill, Bürgermeister