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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Veröffentlichung HHSatzung 2025-2026

1. Haushaltssatzung der Stadt Lebach für die Haushaltsjahre 2025/2026

Aufgrund der §§ 84 ff des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12.12.2023 (Amtsblatt I S. 1119) hat der Stadtrat der Stadt Lebach am 06.02.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

§ 5

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

2025

2026

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

300 v. H.

300 v. H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

510 v. H.

510 v. H.

2. Gewerbesteuer

430 v. H.

430 v. H.

§ 7

Es gilt der vom Stadtrat am 06.02.2025 beschlossene Stellenplan.

Lebach, 06.02.2025
Klauspeter Brill
Bürgermeister

II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025/2026

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach den §§ 91 und 92 Kommunalselbstverwaltungsgesetz erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025/2026 der Stadt Lebach genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 KSVG

für das Haushaltsjahr 2025

1.

den genehmigungspflichtigen Teil der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

und

2.

den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

für das Haushaltsjahr 2026

1.

den genehmigungspflichtigen Teil der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

und

2.

den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

St. Ingbert, 26.03.2025
Landesverwaltungsamt, Kommunalaufsicht
gez. i. A. Birgit Heib

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 07.08.2023 bis 18.08.2023 während den nachstehenden Öffnungszeiten im Rathaus Lebach, Zimmer 202, öffentlich aus:

Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 bis 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr.

Lebach, 31.07.2023
Klauspeter Brill
Bürgermeister