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Ausgabe 14/2026
Lebacher Abfallzweckverband LAZ informiert
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Feststellung des Jahresabschluss 2023 und Wirtschaftsplan 2025

des Lebacher Abfallzweckverbandes (LAZ)

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Friedrich & Wilms GmbH hat den Jahresabschluss 2024 des Lebacher Abfallzweckverbandes entsprechend den Vorschriften des §§ 124 KSVG und 24 Absatz 2 EigVO geprüft.

Dem Jahresabschluss 2024 hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Datum vom 24.11.2025 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 schließt wie folgt ab:

Bilanzsumme zum 01.01.2024

3.905.442,82 €

Bilanzsumme zum 31.12.2024

3.435.645,46 €

Erträge 2024

2.818.241,85 €

Aufwendungen 2024

2.879.916,74 €

Jahresüberschuss 2024

- 61.674,89 €

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.12.2025 den Beschluss gefasst den Jahresabschluss wie vorstehend aufgeführt festzustellen und den Jahresfehlbetrag i. H. v. - 61.674,89 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Lebach, 10.12.2025
gez. Klauspeter Brill
Verbandsvorsteher

Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Lebacher Abfallzweckverbandes (LAZ) wird hiermit gemäß § 15 KGG i.V.m. § 86 Abs. 3 KSVG öffentlich bekanntgemacht.

Im Anschluss an die Bekanntmachung liegt er sieben Tage in den Räumlichkeiten der Städt. Betriebe Lebach, Dillinger Str. 116-120, 66822 Lebach, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2026 des Lebacher Abfallzweckverbandes (LAZ)

I.

Aufgrund der §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 29.11.2010 (Amtsblatt S.1426) und des § 6 Absatz 1 Ziffer 5 der Zweckverbandssatzung vom 07.06.1999 hat die Verbandsversammlung am 10.12.2025 den Wirtschaftsplan 2026 beschlossen und wie folgt festgestellt:

§ 1

Im Erfolgsplan 

In den Erträgen mit

3.322.089 €

In den Aufwendungen mit

3.390.405 €

Im Vermögensplan 

In den Einnahmen mit

212.047 €

In den Ausgaben mit

212.047 €

§ 2

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 1.000.000 €.

§ 5

Es gilt die von der Verbandsversammlung beschlossene Stellenübersicht.

Lebach, 10.12.2025
gez. Klauspeter Brill
Verbandsvorsteher
II.

Genehmigung

Landesverwaltungsamt

Kommunalaufsicht

AZ: 1.2-02/858

Der Wirtschaftsplan enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

St. Ingbert, 19.03.2026
i.A
gez. Alexandra Jäckel

III.

Der Wirtschaftsplan 2025 des Lebacher Abfallzweckverbandes (LAZ) wird hiermit gemäß § 15 KGG i.V.m. §86 Absatz 3 KSVG öffentlich bekanntgemacht. Im Anschluss an die Bekanntmachung liegt er sieben Tage in den Räumlichkeiten der Städt. Betriebe Lebach, Dillinger Str. 116-120, 66822 Lebach, während der Dienstzeit öffentlich aus.