Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Friedrich & Wilms GmbH hat den Jahresabschluss 2024 des Lebacher Abfallzweckverbandes entsprechend den Vorschriften des §§ 124 KSVG und 24 Absatz 2 EigVO geprüft.
Dem Jahresabschluss 2024 hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Datum vom 24.11.2025 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 schließt wie folgt ab:
| Bilanzsumme zum 01.01.2024 | 3.905.442,82 € |
| Bilanzsumme zum 31.12.2024 | 3.435.645,46 € |
| Erträge 2024 | 2.818.241,85 € |
| Aufwendungen 2024 | 2.879.916,74 € |
| Jahresüberschuss 2024 | - 61.674,89 € |
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.12.2025 den Beschluss gefasst den Jahresabschluss wie vorstehend aufgeführt festzustellen und den Jahresfehlbetrag i. H. v. - 61.674,89 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Lebacher Abfallzweckverbandes (LAZ) wird hiermit gemäß § 15 KGG i.V.m. § 86 Abs. 3 KSVG öffentlich bekanntgemacht.
Im Anschluss an die Bekanntmachung liegt er sieben Tage in den Räumlichkeiten der Städt. Betriebe Lebach, Dillinger Str. 116-120, 66822 Lebach, während der Dienstzeit öffentlich aus.
Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2026 des Lebacher Abfallzweckverbandes (LAZ)
I.
Aufgrund der §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 29.11.2010 (Amtsblatt S.1426) und des § 6 Absatz 1 Ziffer 5 der Zweckverbandssatzung vom 07.06.1999 hat die Verbandsversammlung am 10.12.2025 den Wirtschaftsplan 2026 beschlossen und wie folgt festgestellt:
| Im Erfolgsplan | |
| In den Erträgen mit | 3.322.089 € |
| In den Aufwendungen mit | 3.390.405 € |
| Im Vermögensplan | |
| In den Einnahmen mit | 212.047 € |
| In den Ausgaben mit | 212.047 € |
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 1.000.000 €.
Es gilt die von der Verbandsversammlung beschlossene Stellenübersicht.
Genehmigung
Landesverwaltungsamt
Kommunalaufsicht
AZ: 1.2-02/858
Der Wirtschaftsplan enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
III.
Der Wirtschaftsplan 2025 des Lebacher Abfallzweckverbandes (LAZ) wird hiermit gemäß § 15 KGG i.V.m. §86 Absatz 3 KSVG öffentlich bekanntgemacht. Im Anschluss an die Bekanntmachung liegt er sieben Tage in den Räumlichkeiten der Städt. Betriebe Lebach, Dillinger Str. 116-120, 66822 Lebach, während der Dienstzeit öffentlich aus.