Quelle und Stand Katastergrundlage: LVGL, 11.12.2025; Bearbeitung: Kernplan
Quelle: © GeoBasis DE/LVGL-SL (2025); Bearbeitung: Kernplan
Der Stadtrat der Stadt Lebach hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 die Veröffentlichung der Teiländerung des Bebauungsplanes „Unterste Wiese“ im Internet bzw. eine Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet liegt in der Lebacher Innenstadt, ist aber nicht Teil der Fußgängerzone. Die Fläche bildet das Gelenk zwischen Fußgängerzone und Bitscher Platz. Der Bebauungsplan, der für die Fläche gilt, folgt dem damaligen Leitbild eines durchgängigen innerstädtischen Handelsstandortes und weist für die Fußgängerzone und ihr Umfeld ein Kerngebiet aus, in dem insbesondere Einzelhandel und zentrale Dienstleistungen verortet werden sollten. Wohnnutzung in Erdgeschossen ist folglich unzulässig.
Seit Aufstellung des Bebauungsplanes haben sich die Rahmenbedingungen für den innerstädtischen Handel bekanntermaßen jedoch deutlich verändert. Die Handelsnachfrage konzentriert sich heute neben dem Onlinehandel vor allem auf die frequenzstärkeren Lagen; randlichere bzw. weniger sichtbare Bereiche, v. a. außerhalb der Fußgängerzone, sind für klassische Laden- und Verkaufsnutzungen zunehmend weniger nachgefragt. In der Folge steigen Anpassungsdruck und Leerstandsrisiken.
Im Erdgeschoss eines bestehenden Gebäudes zwischen der Theel und der Straße „Am Markt“ / Kreuzung Marktstraße („City Passage“) sollen im Gebäudeteil Richtung Theel daher Wohnungen errichtet werden. Ursprünglich waren dort Ladeneinheiten. Im Gebäudeteil Richtung Fußgängerzone soll es ausdrücklich bei den gewerblichen Einheiten bleiben, sodass das Gebäude auch weiterhin Bindeglied zwischen Fußgängerzone und Bitscher Platz bleibt.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach dem Bebauungsplan „Unterste Wiese“ (1970). Dieser setzt für den zu überplanenden Bereich keine überbaubare Grundstücksfläche und keine Maßzahlen fest. Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Es bedarf daher der Teiländerung des Bebauungsplanes.
Der Bebauungsplan wird für die „City-Passage“ samt direktem Umfeld teilgeändert. In Richtung Süden grenzt die Theel unmittelbar an das Plangebiet. Nördlich und östlich wird das Plangebiet durch Straßenverkehrsflächen (Marktstraße und Am Markt) begrenzt. Im Westen schließt direkt die Parkplatzfläche an, die über die Straße „Am Markt“ erschlossen wird.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs der Teiländerung des Bebauungsplans sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1.800 m2.
Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich der Teiländerung des Bebauungsplanes derzeit als gemischte Baufläche dar. Die vorliegende Teiländerung des Bebauungsplanes entspricht aktuell damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB teilgeändert.
Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Teiländerung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, in der Zeit vom 13.04.2026 bis einschließlich 13.05.2026 auf der Internetseite der Stadt unter www.lebach.de unter folgendem Pfad: https://www.lebach.de/lebach/rathaus/fachbereiche-und-sachgebiete/fb-5-bauen-stadtplanung-umwelt/sg-401-hochbau-tiefbau-technik/ausschreibungen, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Stadt, Am Markt 1, 66822 Lebach, Zimmer Nr. 308, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 13.04.2026 bis einschließlich 13.05.2026.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@lebach.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Teiländerung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.