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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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„Agri-PV Sonnenhof Landsweiler“ in der Stadt Lebach, Stadtteil Landsweiler

Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan, sowie der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat in öffentlicher Sitzung am 21.03.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Agri-PV Sonnenhof Landsweiler“ beschlossen hat.

Die Vorhabenträger, das Ingenieurbüro Saar, Siemensstraße 6, 66123 Saarbrücken, sowie die Next2Sun Projekt GmbH, Trierer Straße 22, 66663 Merzig haben mit Schreiben vom 11.10.2023 die Einleitung eines Satzungsverfahrens nach § 12 BauGB beantragt.

Agri-Photovoltaik (Agri-PV) kombiniert Landwirtschaft und Stromproduktion auf derselben Fläche, wobei der landwirtschaftliche Nutzflächenverlust minimal ist. Ein Großteil des Gebietes wird weiterhin primär für die Landwirtschaft genutzt, gleichzeitig soll jedoch die Errichtung von Agri-Photovoltaik-Anlagen als Nebennutzung ermöglicht werden. Diese Anlagen sollen bodennah und vertikal aufgeständert sein, um die landwirtschaftliche Nutzbarkeit zu gewährleisten, wobei ein Modulreihenabstand von mindestens 8 m, entsprechend der Lichtverfügbarkeit und -homogenität, für optimale techno-ökologische Synergieeffekte angestrebt wird. Der Verlust der landwirtschaftlichen Nutzfläche ist gering, ebenso wie der Ertragsverlust. Zur Sicherstellung dieser Annahmen ist eine Einhaltung der DIN SPEC 91434 für Agri-PV vorgesehen.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich) Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan. Eine Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet wird beantragt.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Lebach sieht für das Plangebiet eine Fläche für die Landwirtschaft, sowie eine unterirdische Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitung, eine Bahnanlage (verläuft unterirdisch), und nachrichtlich ein Landschaftsschutzgebiet vor. Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 13 ha.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom 22.04.2024 bis einschließlich 22.05.2024 auf der Internetseite der Stadt (unter www.lebach.de) unter folgendem Pfad: https://www.lebach.de/lebach/rathaus/fachbereiche-und-sachgebiete/fb-5-bauen-stadtplanung-umwelt/sg-401-hochbau-tiefbau-technik/ausschreibungen veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Stadt, Am Markt 1, Zimmer Nr. 308, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: bauamt@lebach.de bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

Lebach, 12.04.2024

Klauspeter Brill

Bürgermeister