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Ausgabe 20/2024
Lebach kompakt
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Entschärfung von Fliegerbomben

Bevölkerung muss am Pfingstsonntag, 19. Mai 2024, evakuiert werden

Bei der Vorbereitung von Tiefbauarbeiten auf dem Gelände der Lebacher Graf-Haeseler-Kaserne wurden routinemäßige Kampfmitteluntersuchungen durchgeführt. Dabei haben sich konkrete Hinweise auf vier potenziell im Boden vorhandene Fliegerbomben aus dem zweiten Weltkrieg ergeben. Derzeit finden noch weitere Untersuchungen statt. Falls sich die Verdachtspunkte bestätigen, besteht Handlungsbedarf. Das bedeutet, dass die Bomben vor Ort entschärft oder kontrolliert gesprengt werden müssen, falls ein Abtransport nicht möglich ist.

Die Entschärfung durch den Kampfmittelräumdienst des Landespolizeipräsidiums wird am Sonntag, 19. Mai 2024, durchgeführt. Aus Sicherheitsgründen muss in einem Radius von 300 Metern – ausgehend von den Fundstellen der sogenannten „Blindgänger“ - ein Sperrbereich eingerichtet werden, in dem sich niemand aufhalten darf.

Betroffen sind: Beethovenstr. 1 bis 36, Dillinger Str. 1 bis 61 (ungerade Hausnummern), Dillinger Str. 2 bis 64 (gerade Haus-Nr.), Dr.-Spang-Str. 1 bis 31, Dörrenbachstr. 3 bis 19 (ungerade Haus-Nr.), Dörrenbachstr. 14 bis 16 (gerade Haus-Nr.), Galgenheck 1 bis 37, Herrmann-Löns-Str. 1 bis 29, die Jabacher Str. 1 bis 76 (ungerade Haus-Nr.), Jabacher Str. 2 bis 56 (gerade Haus-Nr.), Mozartstr. 1 bis 31, Pickardstr. 10 bis 28 (nur gerade Haus-Nr.), Saarlouiser Str. 4 bis 56 (nur gerade Haus-Nr.), Schubertstr. 1 bis 27, Schwarzenacker 3 bis 9 (nur gerade Haus-Nr.) und Weinheckstr. 1 bis 56 (komplett).

Auf der Internetseite der Stadt sind unter https://www.lebach.de/buergerservice/faq-bombenentschaerfung Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengefasst. Dort wird die Bevölkerung auch über alle Neuigkeiten informiert. Die unmittelbar von der Sperrzone und der Evakuierung betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden über Anwohneranschreiben informiert. Außerdem besteht die Möglichkeit, offene Fragen über das extra für diesen Zweck eingerichtete Bürgertelefon zu klären. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ortspolizeibörde sind am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter Tel. (06881) 59-123 zu erreichen. An Pfingstsamstag (18. Mai) ist das Bürgertelefon von 8 Uhr bis 16 Uhr besetzt, am Tag der Evakuierung (Pfingstsonntag, 19. Mai) ab 7 Uhr.

Die Beseitigung von Kampfmitteln ist eine öffentliche Pflichtaufgabe. Nach Abwägung der Gefahrenlage, der erforderlichen Vorlaufzeit und der örtlichen Gegebenheiten wie der Nähe zum Schulzentrum wurde entschieden, die Entschärfung durch den Kampfmittelräumdienst auf den Pfingstsonntag zu terminieren. Wir sind uns bewusst, dass die Einrichtung der Sperrzone und die damit verbundene Evakuierung einen enormen Einschnitt in den Alltag und Tagesablauf bedeuten. Die Evakuierung ist unbedingt notwendig und hat klaren Vorrang vor individuellen Interessen. Sollte es tatsächlich zu einer Detonation kommen, könnten die dadurch ausgelöste Druckwelle, die Splitterwirkung und herabfallende Teile eine Gefährdung der Bevölkerung und der gesamten Infrastruktur, sprich der Versorgung mit Strom, Wasser und Gas darstellen. Um die Gefährdung unserer Bürgerinnen und Bürger von vorneherein auszuschließen, wird eine Sperrzone eingerichtet. In dieser darf sich während der Entschärfung niemand aufhalten. Weder in Häusern noch auf Straßen, in Gärten oder freien Plätzen. Bitte verlassen Sie daher rechtzeitig vor 8 Uhr am Pfingstsonntag Ihre Wohnungen und helfen Sie mit, dass die Evakuierung und Einrichtung der Sperrzone zügig erfolgen können. Erst wenn alle Menschen die Sperrzone verlassen haben, kann die Einsatzleitung dem Kampfmittelräumdienst die Freigabe erteilen, mit der Entschärfung zu beginnen.

Diese Grafik dient der Orientierung. Das haushaltsgenaue Radius ist der Allgemeinverfügung der Ortspolizeibehörde zu entnehmen.

Kartografie mit freundlicher Genehmigung des Verwaltungs-Verlages, Mering