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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 20/2025
Lebacher Abfallzweckverband LAZ informiert
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Was gehört in die Biotonne ?

Abfälle, die verrottbar sind, gehören in die Biotonne.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Blumenabfälle und Blumenerde, Baum- und Strauchschnitt in kleineren Mengen
  • Rasenschnitt
  • Fallobst (kleine Mengen)
  • Brot
  • Eier- und Nusschalen
  • Gemüse- und Salatabfälle
  • Kaffeesatz, Tee, Kaffee- und Teefilter
  • unbehandeltes Kleintierstreu aber keine Fäkalien
  • Obstabfälle (auch Schalen von Bananen und Zitronen)
  • Sägespäne und -mehl
  • Speisereste (auch gekochte, aber keine Knochen)
  • Unkraut
  • Wurst- und Käsereste (ohne Verpackung)

Ausnahmen sind Holz, Papier, Asche und Zigarettenreste, Knochen, Fäkalien sowie größere Mengen von Strauch- und Heckenschnitt.

Nicht in die Biotonne gehören alle nicht abbaubaren Stoffe, wie

  • Alufolien
  • Asche
  • Bauschutt
  • Biomüll-Folienbeutel
  • Fette
  • Hygieneartikel

  • Hundekot und andere Fäkalien
  • Kaffeekapseln
  • Kartonverbundverpackungen
  • Katzenstreu
  • Kehricht
  • Knochen
  • Konservendosen
  • Medikamente

  • Plastikfolien und Plastiktaschen
  • Restabfälle aller Art
  • Staubsaugerbeutel
  • Textilien

  • Verpackungen
  • Windeln
  • Zigarettenreste

Kunststoffbeutel dürfen nicht in die Biotonne!

Auch wenn sie als "kompostierbar" vom Hersteller angeboten werden, verrotten diese meist nicht vollständig.

Weitere Informationen finden Sie auf www.lebach.de