Abfälle, die verrottbar sind, gehören in die Biotonne.
Dazu gehören beispielsweise:
- Blumenabfälle und Blumenerde, Baum- und Strauchschnitt in kleineren Mengen
- Rasenschnitt
- Fallobst (kleine Mengen)
- Brot
- Eier- und Nusschalen
- Gemüse- und Salatabfälle
- Kaffeesatz, Tee, Kaffee- und Teefilter
- unbehandeltes Kleintierstreu aber keine Fäkalien
- Obstabfälle (auch Schalen von Bananen und Zitronen)
- Sägespäne und -mehl
- Speisereste (auch gekochte, aber keine Knochen)
- Unkraut
- Wurst- und Käsereste (ohne Verpackung)
Ausnahmen sind Holz, Papier, Asche und Zigarettenreste, Knochen, Fäkalien sowie größere Mengen von Strauch- und Heckenschnitt.
Nicht in die Biotonne gehören alle nicht abbaubaren Stoffe, wie
- Alufolien
- Asche
- Bauschutt
- Biomüll-Folienbeutel
- Fette
-
Hygieneartikel
- Hundekot und andere Fäkalien
- Kaffeekapseln
- Kartonverbundverpackungen
- Katzenstreu
- Kehricht
- Knochen
- Konservendosen
-
Medikamente
- Plastikfolien und Plastiktaschen
- Restabfälle aller Art
- Staubsaugerbeutel
-
Textilien
- Verpackungen
- Windeln
- Zigarettenreste
Kunststoffbeutel dürfen nicht in die Biotonne!
Auch wenn sie als "kompostierbar" vom Hersteller angeboten werden, verrotten diese meist nicht vollständig.
Weitere Informationen finden Sie auf www.lebach.de