Aufgrund der §§ 12 ff. der EigVO und der Satzung des Ver- und Entsorgungszweckverbandes Lebach hat die Verbandsversammlung am 09. Dezember 2024 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:
Der Erfolgsplan wird festgesetzt
Der Vermögensplan wir festgesetzt
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 4.439.317 €.
Für 2025 werden keine Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000.000 €.
Es gilt die von der Verbandsversammlung am 09. Dezember 2024 beschlossene Stellenübersicht.
Landesverwaltungsamt Saarland
Kommunalaufsicht
Az.: 1.2-02/857
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2025 des „Ver- und Entsorgungszweckverbandes Lebach“ genehmige ich gem. § 15 Abs. 1 KGG i.V.m. § 102 Abs. 3 und § 92 Abs. 2 KSVG
den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
4.439.317,-- Euro