Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Friedrich & Wilms GmbH hat den Jahresabschluss 2023 des Lebacher Abfallzweckverbandes entsprechend den Vorschriften des §§ 124 KSVG und 24 Absatz 2 EigVO geprüft. Dem Jahresabschluss 2023 hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Datum vom 04.12.2024 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2023 schließt wie folgt ab:
| Bilanzsumme zum 01.01.2023 | 3.734.626,83 € |
| Bilanzsumme zum 31.12.2023 | 3.905.442,82 € |
| Erträge 2023 | 2.282.586,93 € |
| Aufwendungen 2023 | 2.119.680,55 € |
| Jahresüberschuss 2023 | 162.906,38 € |
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.12.2024 den Beschluss gefasst den Jahresabschluss wie vorstehend aufgeführt festzustellen und den Jahresüberschuss i. H. v. 162.906,38 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Lebacher Abfallzweckverbandes (LAZ) wird hiermit gemäß § 15 KGG i.V.m. § 86 Abs. 3 KSVG öffentlich bekanntgemacht.
Im Anschluss an die Bekanntmachung liegt er sieben Tage in den Räumlichkeiten der Städt. Betriebe Lebach, Dillinger Str. 116-120, 66822 Lebach, während der Dienstzeit öffentlich aus.
Aufgrund der §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 29.11.2010 (Amtsblatt S.1426) und des § 6 Absatz 1 Ziffer 5 der Zweckverbandssatzung vom 07.06.1999 hat die Verbandsversammlung am 16.12.2024 den Wirtschaftsplan 2025 beschlossen und wie folgt festgestellt:
| Im Erfolgsplan | |
| In den Erträgen mit | 2.835.610 € |
| In den Aufwendungen mit | 2.952.586 € |
| Im Vermögensplan | |
| In den Einnahmen mit | 213.073 € |
| In den Ausgaben mit | 213.073 € |
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 1.000.000 €.
Es gilt die von der Verbandsversammlung beschlossene Stellenübersicht.
Genehmigung
Landesverwaltungsamt
Kommunalaufsicht
AZ: 1.2-02/858
Der Wirtschaftsplan enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Wirtschaftsplan 2025 des Lebacher Abfallzweckverbandes (LAZ) wird hiermit gemäß § 15 KGG i.V.m. §86 Absatz 3 KSVG öffentlich bekanntgemacht. Im Anschluss an die Bekanntmachung liegt er sieben Tage in den Räumlichkeiten der Städt. Betriebe Lebach, Dillinger Str. 116-120, 66822 Lebach, während der Dienstzeit öffentlich aus.