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Ausgabe 21/2025
Lebacher Abfallzweckverband LAZ informiert
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Feststellung des Jahresabschluss 2023 und Wirtschaftsplan 2025

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Friedrich & Wilms GmbH hat den Jahresabschluss 2023 des Lebacher Abfallzweckverbandes entsprechend den Vorschriften des §§ 124 KSVG und 24 Absatz 2 EigVO geprüft. Dem Jahresabschluss 2023 hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Datum vom 04.12.2024 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2023 schließt wie folgt ab:

Bilanzsumme zum 01.01.2023

Bilanzsumme zum 31.12.2023

Erträge 2023

Aufwendungen 2023

Jahresüberschuss 2023

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.12.2024 den Beschluss gefasst den Jahresabschluss wie vorstehend aufgeführt festzustellen und den Jahresüberschuss i. H. v. 162.906,38 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Lebach, 16.12.2025
gez. Klauspeter Brill
Verbandsvorsteher

Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Lebacher Abfallzweckverbandes (LAZ) wird hiermit gemäß § 15 KGG i.V.m. § 86 Abs. 3 KSVG öffentlich bekanntgemacht.

Im Anschluss an die Bekanntmachung liegt er sieben Tage in den Räumlichkeiten der Städt. Betriebe Lebach, Dillinger Str. 116-120, 66822 Lebach, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2025 des Lebacher Abfallzweckverbandes (LAZ)

I.

Aufgrund der §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 29.11.2010 (Amtsblatt S.1426) und des § 6 Absatz 1 Ziffer 5 der Zweckverbandssatzung vom 07.06.1999 hat die Verbandsversammlung am 16.12.2024 den Wirtschaftsplan 2025 beschlossen und wie folgt festgestellt:

§ 1

Im Erfolgsplan

In den Erträgen mit

In den Aufwendungen mit

Im Vermögensplan

In den Einnahmen mit

In den Ausgaben mit

§ 2

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 1.000.000 €.

§ 5

Es gilt die von der Verbandsversammlung beschlossene Stellenübersicht.

Lebach, 16.12.2024
gez. Klauspeter Brill
Verbandsvorsteher

II.

Genehmigung

Landesverwaltungsamt

Kommunalaufsicht

AZ: 1.2-02/858

Der Wirtschaftsplan enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

St. Ingbert, 10.02.2025
i.A
gez. Birgit Heib

III.

Der Wirtschaftsplan 2025 des Lebacher Abfallzweckverbandes (LAZ) wird hiermit gemäß § 15 KGG i.V.m. §86 Absatz 3 KSVG öffentlich bekanntgemacht. Im Anschluss an die Bekanntmachung liegt er sieben Tage in den Räumlichkeiten der Städt. Betriebe Lebach, Dillinger Str. 116-120, 66822 Lebach, während der Dienstzeit öffentlich aus.