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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

„SENIORENRESIDENZ AM HAGELSCHLAG“ IN DER STADT LEBACH, STADTTEIL LEBACH

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13.07.2024 die öffentliche Auslegung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenresidenz Am Hagelschlag“ beschlossen.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche im genannten Bereich, um die Umsetzung des Projektes planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan der Stadt Lebach den Geltungsbereich als gemischte Baufläche dar.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenresidenz Am Hagelschlag“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 7.720 m2.

Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderung:

  • der Umweltbericht wurde fertiggestellt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes, mit zugehöriger Begründung, dem Umweltbericht und den unten genannten umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 03.06.2024 bis einschließlich 05.07.2024 auf der Internetseite der Stadt unter https://www.lebach.de/lebach/rathaus/fachbereiche-und-sachgebiete/fb-5-bauen-stadtplanung-umwelt/sg-401-hochbau-tiefbau-technik/ausschreibungen veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Stadt, Am Markt 1, 66822 Lebach, Zimmer Nr. 308, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 03.06.2024 bis einschließlich 05.07.2024.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

Dokument

Informationen und betroffene Themen

Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist)

  • Schutzgut Boden, unter Anwendung der Schutzmaßnahmen keine erhebliche Beeinträchtigung: geringer Bodenfunktionserfüllungsgrad, Ausgleich der geringen zusätzlichen Flächenversiegelungslegitimierung durch externe Ausgleichsmaßnahme
  • Schutzgut Wasser, unter Anwendung der Schutzmaßnahmen keine erhebliche Beeinträchtigung: in Bezug auf bestehendes Wasserschutzgebiet (Zone III) bauzeitliche Auflagen, keine wesentliche Verminderung der Deckschichten im Falle einer Unterkellerung zu erwarten; im Betrieb keine erhöhte, d.h. über Wohngebiete hinausgehende Gefährdung durch Lagerung oder Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; in situ Versickerung aufgrund pedologischer Situation nicht möglich, Einleitung in oberflächiges Gewässer aufgrund von Eigentumsverhältnis zu aufwendig; keine Oberflächengewässer betroffen
  • Schutzgut Klima und Lufthygiene, keine erhebliche Beeinträchtigung: keine ausgewiesenen Kaltluftentstehungsgebiete oder Abflussbahnen betroffen, geringe geländeklimatische Belastung und Änderung der lufthygienischen Situation durch legitimierte Bebauung (Seniorenwohnheim), keine relevante Änderung des Mesoklimas
  • Schutzgut Tiere und Pflanzen/Biologische Vielfalt/Artenschutz, unter Anwendung externer Ausgleichmaßnahmen i.s.d. Eingriffsregelung keine erhebliche Beeinträchtigung: Flächenbeanspruchung entspricht dem rechtskräftigen Bebauungsplan, lediglich höhere GRZ möglich; keine n. § 30 BNatSchG geschützten Biotope und keine Lebensräume nach Anh. I der FFH-Richtlinie betroffen; aus der artenschutzrechtlichen Prüfung ergeben sich unter Beachtung der festgesetzten Vermeidungsmaßnahmen und der Ausgleichmaßnahme (Nisthilfen Haussperling) keine Hinweise auf das Eintreten der Verbotstatbestände n. § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG; Präsenz von streng geschützten Arten mit Habitatpotenzial (Haselmaus, Zauneidechse) können ausgeschlossen werden
  • Schutzgut Landschaftsbild, keine erhebliche Beeinträchtigung: Einbindung Gebäudekörper in Topographie; keine Fernwirkung
  • Schutzgut Mensch, geringe Beeinträchtigung: Gebiet ohne Erholungsfunktion; keine erhebliche Steigerung der Lärmbelastung
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter, keine Beeinträchtigung: keine Denkmale, Denkmalensembles, Bodendenkmale, Gebiete bzw. Objekte, die als archäologisch oder geschichtlich bedeutsam eingestuft sind, Fläche derzeit ungenutzt (Schlagflur)
  • Schutzgebiete: keine Schutzgebiete n. BNatSchG betroffen, kein erheblicher Einfluss auf die Erhaltungsziele des ca. 2 km östlich liegenden NATURA 2000-Gebietes „Naturschutzgroßvorhaben Ill“ (6508-301); Planungsfläche liegt innerhalb der Schutzzone III des WSG Lebach-Ost, die Planung lässt sich ohne Beeinträchtigung des Schutzzweckes des Trinkwasserschutzgebietes realisieren, erforderliche Genehmigungen/Befreiungen werden im Zuge des Bauantrages gestellt

5 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Privaten mit Umweltbezug

1. Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz:

  • Naturschutz (zwingende Beachtung der §§ 44 und 45 BNatSchG; Anbringen von Nisthilfen (Regelung auf Bebauungsplanebene))
  • Gebiets- und anlagenbezogener Grundwasserschutz (Lage innerhalb der Schutzzone III des ausgewiesenen Wasserschutzgebietes „Lebach-Ost“; Verbot von Erdaufschlüssen, durch die die Deckschichten wesentlich vermindert werden, Befreiung möglich; Ausweisung von Baugebieten genehmigungspflichtig gem. § 3 Abs. 2 Nr. 5 WSGVO, Befreiung möglich; Ausführung von Kanalbaumaßnahmen gem. den „Richtlinien für den Bau von Abwasseranlagen in Wasserschutzgebieten (DWA A 142, Stand Januar 2016)“; Verbot auslaugbarer, wassergefährdender Bestandteile bei Verfüllungen; Verbot von Brunnenbohrungen und Erdwärmesonden (Regelung auf Bebauungsplanebene))
  • Bodenschutz und Geologie (Einsatz einer bodenkundlichen Baubegleitung nach DIN 19639 (Regelung auf Bebauungsplanebene))
  • Gewässerschutz (Überprüfung Versickerungseignung, Abstimmung konkretes Entwässerungskonzept (Regelung auf Bebauungsplanebene))

2. Ministerium für Inneres, Bauen und Sport; Landesplanung:

  • Lage innerhalb eines Vorranggebietes für Grundwasserschutz
  • Nachweis über die Nicht-Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung

3. Landwirtschaftskammer für das Saarland:

  • Hinweis: keine Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Belange bei möglicher externer Kompensation (Regelung auf Bebauungsplanebene)

4. Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie:

  • Hinweis: weitere Möglichkeiten auf kommunaler Ebene zur Minimierung der Beeinträchtigung der Umwelt

5. Stadtwerke Lebach GmbH & Co. KG:

  • Einhaltung der Auflagen der Wasserschutzzone III (Regelung auf Bebauungsplanebene)

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse Bauamt@lebach.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Lebach, 31.05.2024
Klauspeter Brill
Bürgermeister