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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung von Gräbern in Eidenborn

Nach Ablauf der jeweiligen Ruhefristen werden auf dem städtischen Friedhof in Eidenborn folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Tiefengrab:

1.

HEINRICH, Georg

1908 - 1980

HEINRICH geb. Schmidt, Theresia

1914 - 1995

Erwachsenen-Einzelgrab:

1.

HEINRICH, Herbert

1952 - 1995

Urnenrasengrab:

1.

FREY, Oswald

1912 - 2005

FREY geb. Bader, Edith

1915 - 2007

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 31.07.2025.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Bauhof der Städtischen Betriebe Lebach.

66822 Lebach, 30.05.2025

Klauspeter Brill
Bürgermeister