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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 22/2025
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Einebnung von Gräbern in Falscheid

Nach Ablauf der Ruhefristen von 30 Jahren werden auf dem städtischen Friedhof in Falscheid folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Tiefengrab:

1. KRÄMER, Erich

1923 - 1995

KRÄMER geb. Schmitt, Elfriede

1920 - 1995

Erwachsenen-Einzelgrab:

1. MAUS, Franz

1904 - 1995

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 31.07.2025.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Bauhof der Städtischen Betriebe Lebach.

66822 Lebach, 30.05.2025
Klauspeter Brill, Bürgermeister