Aufgrund der §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 29.11.2010 (Amtsblatt S.1426) und des § 6 Absatz 1 Ziffer 5 der Zweckverbandssatzung vom 07.06.1999 hat die Verbandsversammlung am 12.12.2022 den Wirtschaftsplan 2023 beschlossen und wie folgt festgestellt:
| Im Erfolgsplan | |
| In den Erträgen mit | 2.197.910 € |
| In den Aufwendungen mit | 2.374.493 € |
| Im Vermögensplan | |
| In den Einnahmen mit | 209.431 € |
| In den Ausgaben mit | 209.431 € |
Kredite für Investitionen werden in Höhe von 0 € veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 1.000.000 €.
Es gilt die von der Verbandsversammlung beschlossene Stellenübersicht.
Der Wirtschaftsplan enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Wirtschaftsplan 2023 des Lebacher Abfallzweckverbandes (LAZ) wird hiermit gemäß § 15 KGG i.V.m. §86 Absatz 3 KSVG öffentlich bekanntgemacht. Im Anschluss an die Bekanntmachung liegt er sieben Tage in den Räumlichkeiten der Städt. Betriebe Lebach, Dillinger Str. 116-120, 66822 Lebach, während der Dienstzeit öffentlich aus.