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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 23/2023
Lebacher Abfallzweckverband LAZ informiert
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Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2023 des Lebacher Abfallzweck-verbandes (LAZ)

I.

Aufgrund der §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 29.11.2010 (Amtsblatt S.1426) und des § 6 Absatz 1 Ziffer 5 der Zweckverbandssatzung vom 07.06.1999 hat die Verbandsversammlung am 12.12.2022 den Wirtschaftsplan 2023 beschlossen und wie folgt festgestellt:

§ 1

Im Erfolgsplan

In den Erträgen mit

2.197.910 €

In den Aufwendungen mit

2.374.493 €

Im Vermögensplan

In den Einnahmen mit

209.431 €

In den Ausgaben mit

209.431 €

§ 2

Kredite für Investitionen werden in Höhe von 0 € veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 1.000.000 €.

§ 5

Es gilt die von der Verbandsversammlung beschlossene Stellenübersicht.

66822 Lebach, den 12.12.2022
Klauspeter Brill
Verbandsvorsteher

II. Genehmigung

Der Wirtschaftsplan enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

St. Ingbert, 24.04.2023
Im Auftrag
Birgit Heib

III.

Der Wirtschaftsplan 2023 des Lebacher Abfallzweckverbandes (LAZ) wird hiermit gemäß § 15 KGG i.V.m. §86 Absatz 3 KSVG öffentlich bekanntgemacht. Im Anschluss an die Bekanntmachung liegt er sieben Tage in den Räumlichkeiten der Städt. Betriebe Lebach, Dillinger Str. 116-120, 66822 Lebach, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Lebach, 01.06.2023
Klauspeter Brill
Verbandsvorsteher