Auf dem städtischen Friedhof in Lebach befindet sich im Alten Teil Feld I Reihe 6 Grab-Nr. 3 ein Erwachsenen-Einzelgrab mit einer Grababdeckung, das niemandem zugeordnet werden kann. Die dort beigesetzte Person ist der Grabanlegung zufolge entweder im Jahr 1990 oder im Jahr 1991 verstorben.
Es ist auf der Grabplatte nicht ersichtlich und den Unterlagen der Friedhofsverwaltung nicht zu entnehmen, um welchen Verstorbenen es sich in dem betreffenden Grab handelt.
Demzufolge sind auch keine Verantwortlichen bzw. Nutzungsberechtigten bekannt oder ohne besonderen Aufwand zu ermitteln. Analog der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Lebach vom 23.08.2018 erfolgt diese öffentliche Bekanntmachung der Grabstätte.
Das in Rede stehende Erwachsenen-Einzelgrab ist nach Ablauf der Ruhefrist zur Einebnung vorgesehen.
Sofern die verantwortlichen Personen oder sonstige Angehörige dagegen Einwände erheben, werden sie gebeten, bis zum 05.08.2023 bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Lebach im Rathaus, Zimmer 317, vorzusprechen.
Die eventuelle Einebnung des Grabes erfolgt im Rahmen der Einebnungen auf dem städtischen Friedhof in Lebach im Herbst 2023 durch den Bauhof der Städtischen Betriebe Lebach.