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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung von Gräbern auf dem Friedhof in Falscheid

Nach Ablauf der Ruhefristen von 30 Jahren werden auf dem städtischen Friedhof in Falscheid folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Tiefengräber:

1.

Busch geb. Schöner, Margaretha

1910 - 1991

Busch, Helmuth

1905 - 1993

2.

Klein geb. Ewen, Anna

1906 - 1992

Klein, Emil

1907 - 1993

Erwachsenen-Einzelgrab:

1.

Arndt, Friedrich

1915 - 1993

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 17.08.2023.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Bauhof der Städtischen Betriebe Lebach.

66822 Lebach, 16.06.2023
Klauspeter Brill
Bürgermeister