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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung von Gräbern in Aschbach

Nach Ablauf der Ruhefristen von 30 Jahren werden auf dem städtischen Friedhof in Aschbach folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Tiefengräber:

1.

Herrmann geb. Schmitt, Irmgard

1931 - 1979

Herrmann, Leo

1923 - 1994

2.

Geid geb. Buschbacher, Hildegard

1926 - 1991

Geid, Gregor

1925 - 1994

3.

Ludwig, Erwin

1936 - 1992

Bonnaire geb. Ludwig, Martha

1924 - 1994

4.

Eckert, Aloys

1920 - 1994

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 22.08.2024.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Bauhof der Städtischen Betriebe Lebach.

66822 Lebach, 21.06.2024
Klauspeter Brill
Bürgermeister