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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung von Gräbern in Landsweiler 2025

Nach Ablauf der Ruhefristen von 30 Jahren werden auf dem städtischen Friedhof in Landsweiler folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Tiefengräber:

1. Engel, Emil

1920 - 1982

Engel geb. Müller, Adelheid

1927 - 1995

2. Mees, Alfons

1917 - 1993

Mees geb. Zimmer, Agnes

1924 - 1994

3. Schmitt, Ludwig

1923 - 1995

Erwachsenen-Einzelgräber:

1. Krämer geb. Groß, Margarethe

1912 - 1995

2. Braun, Werner

1940 - 1995

3. Caspar, Berthold

1949 - 1995

4. Weller geb. Mees, Maria

1921 - 1995

5. Wendler, Dieter

1944 - 1995

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 21.08.2025.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen

den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Bauhof der Städtischen Betriebe Lebach.

66822 Lebach, 20.06.2025
Klauspeter Brill
Bürgermeister