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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und ErschlieSSungsplan „neubau mehrfamilienhäuser theelgrund“ in der stadt lebach, stadtteil lebach

Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat in öffentlicher Sitzung am 20.06.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Neubau Mehrfamilienhäuser Theelgrund“ im beschleunigten Verfahren beschlossen hat.

Die Vorhabenträgerin, die HBM Immobilien GmbH, plant im Stadtteil Lebach der Stadt Lebach die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus.

Das Plangebiet befindet sich am Stadtrand von Lebach, am Ende der Talstraße. Der Bereich ist heute bereits mit einem Gebäude mit Sozialwohnungen bebaut. Allerdings war das Gebäude stark vom Hochwasser im Mai 2024 betroffen und muss nun vollständig abgerissen werden.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach der 1. Änderung des Bebauungsplanes „In der Dörrwies“ (1985). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Es bedarf daher der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 4.400 m2.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.

Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich die 1. Änderung des Bebauungsplanes „In der Dörrwies“ aus dem Jahr 1985.

Der Flächennutzungsplan sieht für das Plangebiet eine Wohnbaufläche vor. Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan entspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Lebach, 28.06.2024
Klauspeter Brill
Bürgermeister