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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 26/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung von Gräbern auf dem Friedhof in Steinbach

Nach Ablauf der jeweiligen Ruhefristen werden auf dem städtischen Friedhof in Steinbach folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Tiefengrab:

1.

GROß, Nikolaus

1903 - 1993

GROß geb. Hans, Regina

1906 - 1995

Erwachsenen-Einzelgräber:

1.

HASSEL, Andreas

1910 - 1995

2.

HAUPENTHAL, Johann

1906 - 1995

3.

FLESCH, Alfred

1951 - 1995

4.

LINNENBACH geb. Kirsch, Maria

1904 - 1995

5.

HÜGEL, Alexander

1962 - 1995

Urnenreihengrab:

1.

MAIER geb. Schmitz, Marita

1950 - 2005

Urnenrasengrab:

1.

LINN, Peter

1958 - 2005

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 21.08.2025.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Bauhof der Städtischen Betriebe Lebach.

66822 Lebach, 20.06.2025
Klauspeter Brill
Bürgermeister