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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 27/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung von Gräbern auf dem Friedhof in Aschbach

Nach Ablauf der Ruhefristen von 30 Jahren werden auf dem städtischen Friedhof in Aschbach folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Tiefengräber:

1.

Pulch, Ludwig  — 1913 - 1989

Pulch geb. Klein, Agnes  —  1915 - 1993

2.

Dörr, Josef  —  1924 - 1993

Erwachsenen-Einzelgräber:

1.

Kirsch geb. Thewes, Agnes  —  1914 - 1993

2.

Loris, Peter  —  1968 - 1993

3.

Uhrhan, Georg  —  1910 - 1993

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 31.08.2023.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Bauhof der Städtischen Betriebe Lebach.

66822 Lebach, 30.06.2023
Klauspeter Brill
Bürgermeister