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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 27/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung von Gräbern in Dörsdorf

Nach Ablauf der Ruhefristen von 30 Jahren werden auf dem städtischen Friedhof in Dörsdorf folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Tiefengrab:

1. Groß, Arnold  —  1923 - 1994

Erwachsenen-Einzelgräber:

1. Kannengießer geb. Haupert, Berta  —  1905 - 1994

2. Schorr, Thekla  —  1916 - 1994

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 06.09.2024.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen

den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Bauhof der Städtischen Betriebe Lebach.

66822 Lebach, 05.07.2024
Klauspeter Brill, Bürgermeister