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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 27/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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VorhabenbezogeneR Bebauungsplan mit Vorhaben- und ErschlieSSungsplan „neubau mehrfamilienhäuser theelgrund“ In der Stadt Lebach, Stadtteil Lebach

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Lebach hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 die Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Neubau Mehrfamilienhäuser Theelgrund“ im Internet bzw. eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplanes „Neubau Mehrfamilienhäuser Theelgrund“ werden folgende Ziele verfolgt:

Die Vorhabenträgerin, die HBM Immobilien GmbH, plant im Stadtteil Lebach der Stadt Lebach die Errichtung von drei Mehrfamilienhäuser mit Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus.

Das Plangebiet befindet sich am Stadtrand von Lebach, am Ende der Talstraße. Der Bereich ist heute bereits mit einem Gebäude mit Sozialwohnungen bebaut. Allerdings war das Gebäude stark vom Hochwasser im Mai 2024 betroffen und muss nun vollständig abgerissen werden.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Neubau Mehrfamilienhäuser Theelgrund“.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 4.400 m2.

Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich die 1. Änderung des Bebauungsplanes „In der Dörrwies“ aus dem Jahr 1985.

Der Flächennutzungsplan stellt für die Fläche eine Wohnbaufläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt.

Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.

Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), und der Begründung, in der Zeit vom 08.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024 auf der Internetseite der Stadt unter www.lebach.de unter folgendem Pfad: https://www.lebach.de/lebach/rathaus/fachbereiche-und-sachgebiete/fb-5-bauen-stadtplanung-umwelt/sg-401-hochbau-tiefbau-technik/ausschreibungen, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Stadt, Am Markt 1, 66822 Lebach, Zimmer Nr. 308, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse Bauamt@lebach.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Lebach, 05.07.2024
Klauspeter Brill
Bürgermeister