Titel Logo
Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 27/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Einebnung von Gräbern auf dem Friedhof in Gresaubach

Nach Ablauf der Ruhefristen von 30 Jahren werden auf dem städtischen Friedhof in Gresaubach folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Tiefengräber:

1.

WEIAND, Hermann

1919 - 1985

WEIAND geb. Thiery, Martha

1922 - 1996

2.

PAUL geb. Mohr, Maria

1915 - 1988

PAUL, Jakob

1914 - 1996

3.

QUINTEN, August

1921 - 1991

QUINTEN geb. Klein, Alwina

1924 - 1996

4.

KOCH, Alois

1914 - 1992

KOCH geb. Fries, Hedwig

1919 - 1996

5.

NOLL geb. Fries, Franziska

1923 - 1995

NOLL, Marcel

1923 - 1996

6.

SCHERER, Adolf

1930 - 1996

Erwachsenen-Einzelgräber:

1.

KIRSCH geb. Naudorf, Anna

1923 - 1996

2.

KIRSCH geb. Scherer, Irene

1924 - 1996

3.

KLEIN, Maria

1924 - 1996

4.

RAU, Jürgen

1959 - 1996

5.

HERRMANN geb. Schneider, Maria

1921 - 1996

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 02.09.2026.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen

den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Bauhof der Städtischen Betriebe Lebach.

66822 Lebach, 01.07.2026
Klauspeter Brill, Bürgermeister