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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 28/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung von Gräbern auf dem Friedhof in Landsweiler

Nach Ablauf der jeweiligen Ruhefristen werden auf dem städtischen Friedhof in Landsweiler folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Zweistelliges Familiengrab:

1. RIEHM geb. Schug, Erna  —  1926 - 1984

RIEHM, Franz Josef  —  1917 - 1993

Tiefengräber:

1. SCHERER, Johann  —  1909 - 1979

SCHERER geb. Schmitt, Johanna  —  1911 - 1993

SCHMITT, Margareta ( Urne )  —  1913 - 2006

2. KNOBE geb. Biesel, Maria  —  1919 - 1983

KNOBE, Peter  —  1912 - 1993

3. WOLF geb. Schmitt, Hermine  —  1930 - 1986

WOLF, Berthold  —  1929 - 1993

Erwachsenen-Einzelgräber:

1. HELFERT geb. Fingler, Barbara  —  1908 - 1993

2. PAULUS, Josef  —  1935 - 1993

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 15.09.2023.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Bauhof der Städtischen Betriebe Lebach.

66822 Lebach, 14.07.2023
Klauspeter Brill
Bürgermeister