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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 28/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung von Gräbern auf dem Friedhof in Niedersaubach

Nach Ablauf der Ruhefristen von 30 Jahren werden auf dem städtischen Friedhof in Niedersaubach folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Zweistelliges Familiengrab:

1. SCHÄFER geb. Schäfer, Anna Angelika

ENGEL, Ottmar

SCHÄFER, Peter Alois

ENGEL, Reinhold

Erwachsenen-Einzelgrab:

1. LOSEKAMM, Horst

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 05.09.2025.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Bauhof der Städtischen Betriebe Lebach.

66822 Lebach, 04.07.2025
Klauspeter Brill, Bürgermeister