Nach Ablauf der Ruhefristen von 30 Jahren werden auf dem städtischen Friedhof in Gresaubach folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:
Tiefengräber:
1. Weiand, Hermann — 1919 - 1985
Weiand geb. Thiery, Martha — 1922 - 1996
2. Paul geb. Mohr, Maria — 1915 - 1988
Paul, Jakob — 1914 - 1996
3. Quinten, August — 1921 - 1991
Quinten geb. Klein, Alwina — 1924 - 1996
4. Koch, Alois — 1914 - 1992
Koch geb. Fries, Hedwig — 1919 - 1996
5. Noll geb. Fries, Franziska — 1923 - 1995
Noll, Marcel — 1923 - 1996
6. Scherer, Adolf — 1930 - 1996
Erwachsenen-Einzelgräber:
1. Kirsch geb. Naudorf, Anna — 1923 - 1996
2. Kirsch geb. Scherer, Irene — 1924 - 1996
3. Klein, Maria — 1924 - 1996
4. Rau, Jürgen — 1959 - 1996
5. Herrmann geb. Schneider, Maria — 1921 - 1996
Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 02.09.2026.
Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.
Sofern bis u dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Bauhof der Städtischen Betriebe Lebach.