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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 29/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung von Gräbern auf dem Friedhof in Thalexweiler

Nach Ablauf der Ruhefristen von 30 Jahren werden auf dem städtischen Friedhof in Thalexweiler folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Zweistellige Familiengräber:

1.

KIRSCH, Nikolaus

1904 - 1962

KIRSCH geb. Arnold, Elise

1910 - 1993

2.

BECKER, Bernhard

1905 - 1984

BECKER geb. Schneider, Anna Katharina

1916 - 1992

Tiefengräber:

1.

WELSCH geb. Filipiak, Erna

1905 - 1990

FILIPIAK geb. Schmidt, Juliana

1920 - 1993

2.

TREIB, Friedrich

1917 - 1993

Erwachsenen-Einzelgräber:

1.

RADTKE, Horst

1930 - 1993

2.

HOFFMANN, Timo

1976 - 1993

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 15.09.2023.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Bauhof der Städtischen Betriebe Lebach.

66822 Lebach, 14.07.2023
Klauspeter Brill
Bürgermeister