Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Stadt Lebach hat in seiner Sitzung am 13.07.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Seniorenresidenz Am Hagelschlag“ aufzustellen. In gleicher Sitzung hat der Stadtrat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Seniorenresidenz Am Hagelschlag“ gebilligt und die frühzeitige Beteiligung beschlossen.
Die Stadt Lebach ist angesichts des demografischen Wandels – insbesondere hinsichtlich der zunehmenden Überalterung der Bevölkerung bestrebt, geeignete Flächen für seniorengerechtes Wohnen nutzbar zu machen. Vor diesem Hintergrund soll im Stadtteil Lebach in der Straße „Am Hagelschlag“ eine neue Seniorenresidenz mit vollstationärer Pflege / Pflegeappartements und Servicewohnungen errichtet werden.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach dem Bebauungsplan „Im Hagelschlag“ (1983). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Es bedarf daher der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Lebach sieht für das Plangebiet eine gemischte Baufläche vor. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 7.720 m2.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes mit Vorhaben- und Erschließungsplan in der Zeit vom 31.07.2023 bis einschließlich 31.08.2023 durchgeführt wird. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, ist während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Lebach, Bauamt, Zimmer 308 einsehbar.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich zum Internetportal der Stadt Lebach (https://www.lebach.de/lebach/rathaus/fachbereiche-und-sachgebiete/fb-5-bauen-stadtplanung-umwelt/sg-401-hochbau-tiefbau-technik/ausschreibungen) über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: Bauamt@lebach.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan unberücksichtigt bleiben.