Titel Logo
Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 29/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Einebnung von Gräbern auf dem Friedhof in Landsweiler

Nach Ablauf der Ruhefristen von 30 Jahren werden auf dem städtischen Friedhof in Landsweiler folgende Gräber zur Einebnung aufgerufen:

Zweistelliges Familiengrab:

1.

KNOBE, Josef  —  1908 - 1984

KNOBE geb. Hassel, Katharina  —  1911 - 1994

Tiefengräber:

1.

SALINA, Peter  —  1912 - 1986

SALINA geb. Zeiner, Margaretha  —  1917 - 1994

2.

BETTSCHEIDER geb. Biesel, Maria  —  1910 - 1989

BETTSCHEIDER, Matthias  —  1906 - 1994

3.

BREUER geb. Biesel, Anna  —  1918 - 1990

BREUER, Alban  — 1913 - 1994

Erwachsenen-Einzelgräber:

1.

SCHUG geb. Kleer, Melania  —  1914 - 1994

2.

BREUER, Jürgen  —  1952 - 1994

Die Einebnung der Gräber erfolgt nach dem 20.09.2024.

Diese Frist gilt auch für die Einebnung der Gräber, für die die Angehörigen den Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt haben.

Sofern bis zu dem genannten Zeitpunkt Grabschmuck, Einfassungen und Denkmäler nicht durch die Angehörigen entfernt werden, geschieht dies durch den Bauhof der Städtischen Betriebe Lebach.

66822 Lebach, 19.07.2024

Klauspeter Brill
Bürgermeister