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Im Saarland werden neue Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht.
Schöffen sind Männer und Frauen, die durch eine Wahl zu „ehrenamtlichen Richtern“ bestimmt werden und bei bestimmten Gerichtsverfahren gemeinsam mit hauptamtlichen Richtern entscheiden.
Dabei sollen sie vor allem ihre Lebenserfahrungen einbringen, juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Im Gegenteil: Anwälte oder Richter dürfen das Amt des Schöffen beispielsweise gar nicht ausüben. Vielmehr geht es bei den „Laienrichtern“ um einen Querschnitt aus der Bevölkerung. Bürgerinnen und Bürger sollen mit ihrer Lebenserfahrung und ihrem Gerechtigkeitsgefühl die Rechtsprechung mitgestalten.
Im Saarland üben 636 Menschen das Amt des Schöffen aus, in der Stadt Lebach werden für die neue Amtszeit insgesamt 18 Frauen und Männer gesucht, die bereit sind, dieses Ehrenamt auszuüben. Dabei sollen die Bewerberinnen und Bewerber in Lebach wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 sowie höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Als Schöffe eignet sich jeder, der objektiv und unvoreingenommen ist sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein mitbringt. Schließlich greift er durch das Urteil in das Leben anderer Menschen ein.
Bewerbungen auf ein Schöffenamt werden ab sofort entgegengenommen. Für die Wahl zum Schöffen wird eine Vorschlagsliste aufgestellt, in der alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden sollen. Diese Vorschlagsliste wird vom Stadtrat beraten und beschlossen. Wer gewählt wird, wird vom Arbeitgeber für Gerichtstermine freigestellt. Außerdem erhalten Schöffen eine Aufwandsentschädigung (Verdienstausfalle, Zeitaufwand und Fahrtkosten).
Interessenten für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen sowie für das Amt eines Jugendschöffen können sich bis zum 28. Februar 2023 bei der Stadt Lebach, Ortspolizeibehörde, Am Markt 1, 66822 Lebach bewerben. Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie auch auf der Internetseite www.lebach.de oder unter www.schoeffenwahl.de sowie unter den Amtlichen Bekanntmachungen in dieser Ausgabe.
Schöffe ist ein verantwortungsvolles Amt mit hohem Stellenwert in unserem Rechtsstaat. Schöffen tragen als Vertreter des Volkes durch die Ausübung ihres Ehrenamtes dazu bei, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und unseren Rechtsstaat erhalten bleibt. Die Kombination aus juristischem Sachverstand von Berufsrichtern und der Meinung von Schöffen machen das Rechtswesen transparent. Deswegen suchen unsere Gerichte engagierte Menschen, die als Schöffen ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand in den Ablauf einer Verhandlung einbringen.
Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen sollte, kann sich aus beruflicher Erfahrung sowie gesellschaftlichem Engagement begründen. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung im Umgang mit Menschen. Dies gilt sowohl für Schöffen in Erwachsenenstrafsachen als auch in Jugendstrafsachen. Jugendschöffen sollten zudem über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Bewerben Sie sich, wenn Sie Interesse an einem Schöffenamt haben. Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei der Stadtverwaltung gerne zur Verfügung.