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Lebach Mittelpunkt des Saarlandes
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Förderung der Windelentsorgung bei Inkontinenz

Auch für das Jahr 2023 werden Zuwendungen für die Entsorgung von Windeln bei Inkontinenz gewährt. Grundlage für die Zuwendungsgewährung sind die vom Stadtrat am 07.11.2019 geänderten und beschlossenen Richtlinien.

Richtlinien

der Stadt Lebach zur Förderung der Windelentsorgung bei Inkontinenz vom 24.02.2000 in der zurzeit gültigen Fassung

Die Stadt Lebach ist mit Wirkung vom 01.01.2000 für die Aufgabe der örtlichen Abfallentsorgung aus dem Entsorgungsverband Saar ausgeschieden. Sie hat die Aufgabe dem Lebacher Abfallzweckverband (LAZ) zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen.

Aufgrund des eingeführten Gebührensystems ist neben einer Grundgebühr für die aufgestellten Restabfallgefäße eine gewichtsabhängige Gebühr für Restabfälle zu entrichten.

Um finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit der Windelentsorgung auszugleichen oder zu mindern, die sich aus der gewichtsabhängigen Veranlagungsgrundlage bei den Abfallbeseitigungsgebühren ergeben, werden in medizinisch nachgewiesenen Fällen Zuwendungen gewährt für Personen,

1.

die an Inkontinenz leiden und

2.

in Haushalten in Lebach wohnen und polizeilich gemeldet sind,

3.

die Inkontinenz mindestens sieben Monate im Jahr bestand, für das die Förderung beantragt wird.

Die Zuwendung beträgt pro Person und Jahr 40,00 €.

Die Anträge für 2023 müssen unter Verwendung des Formblattes (Anlage I) bis spätestens 30.06.2024 gestellt sein. Die Inkontinenz und der Zeitpunkt, seit der sie besteht, sind durch ärztliches Attest nachzuweisen. Wurde in der Vergangenheit bereits eine Zuwendung bewilligt, entfällt die Vorlage des ärztlichen Attestes.

Für Personen, die in Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen wohnen, wird die Förderung nicht gewährt.

Lebach, 16.01.2024

Klauspeter Brill

Bürgermeister

Anlage I

(Name und Vorname des Antragstellers)  —  (Datum)

(Straße) (Stadtteil)

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Entsorgung von Windeln wegen Inkontinenz im Jahr 2023 gemäß den vom Stadtrat in seiner Sitzung am 24.02.2000 beschlossenen Richtlinien in der zur Zeit gültigen Fassung

An die Stadt Lebach

Am Markt 1

66822 Lebach

Ich beantrage hiermit eine Zuwendung für die Windelentsorgung. Die Förderung wird für folgende Person/en beantragt, die an Inkontinenz leiden:

Name: Name:

Vorname: Vorname:

Straße/Ort: Straße/Ort:

Geburtsdatum: Geburtsdatum:

Inkontinenz  —  Inkontinenz

besteht seit: besteht seit:

Weitere Angaben zum Antragsteller:

Telefon Nr.:

Kreditinstitut:

Kontoinhaber:

IBAN:

Ich versichere, dass die Person/en, die die Förderung beantragen bzw. für die die Förderung beantragt wird, in Lebach wohnen und polizeilich gemeldet sind. Ferner bin ich damit einverstanden, dass die Angaben mit den städtischen Meldedaten abgeglichen werden können.

Die Inkontinenz und der Zeitpunkt, seit der sie besteht, werden bzw. wurden bereits in der Vergangenheit durch ärztliches Attest nachgewiesen. Sofern noch kein Nachweis vorliegt, ist er in der Anlage beigefügt. Die Datenschutzhinweise der Stadt Lebach finden Sie unter www.lebach.de/datenschutz/.

(Unterschrift des Antragstellers)

Ergänzende Informationen zum Förderantrag

  • Der Förderantrag kann von Personen mit Inkontinenz bei der Stadt Lebach gestellt werden.
  • Die Inkontinenz und der Zeitpunkt, seit der sie besteht, werden durch ärztliches Attest nachgewiesen. Sofern bereits in den vergangenen Jahren eine Zuwendung bewilligt wurde, entfällt die Vorlage des Attestes.
  • Die Förderung kann nur für Personen gewährt werden, die in Haushalten leben. Eine Zuwendung wird nicht bewilligt für Personen, die in Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen wohnhaft sind.
  • Die Zuwendung kann jährlich beantragt werden. Die Anträge für 2023 müssen bis spätestens 30.06.2024 gestellt werden.
  • Voraussetzung zur Antragsbewilligung sind:

a) dass die Personen, für die die Zuwendung gewährt wird, in einem Haushalt in Lebach wohnen und polizeilich gemeldet sind,

b) dass die Inkontinenz mindestens sieben Monate im Jahr bestand, für das die Förderung beantragt wird.

  • Als Förderbeitrag wird ein Betrag von 40,00 €/Person/Jahr gewährt.

Weitere Informationen zum Thema „Windeln“ erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Lebach unter der Telefonnummer 06881/59-105.