Anlässlich der Schäden, welche aktuell durch Hochwasserereignisse angerichtet wurden und welche gerade im Sommer durch Starkregen ebenfalls möglich sind, möchten wir nochmals auf grundlegende Verhaltensregeln als Anrainer von Fließgewässern hinweisen. Die Serie wurde bereits 2016 nach den damaligen Überschwemmungen (v.a. in der Gemeinde Eppelborn) und 2021 in den Amtsblättern und auf unserer Homepage veröffentlicht, die Thematik ist aber leider aktueller denn je.
Die Gewässeranlieger können einiges dafür tun, um die Auswirkungen und Schäden durch solche außergewöhnliche Wetterereignisse möglichst gering zu halten oder sogar zu vermeiden. Zudem sind die im Anschluss genannten Vorgaben im Saarländischen Wassergesetz rechtlich geregelt. Bei Verstößen gegen eine der hier genannten Vorgaben, drohen empfindliche Bußgelder (wenn keine erforderliche Genehmigung eingeholt wurde)! Zuständig ist hier die Wasserbehörde, wir als Zweckverband wollen vorab nochmals informieren.
Komposthaufen, Holzlager und Strohballen gehören nicht ans Gewässer! Ablagerungen zu nah am Gewässer können bei Hochwasser abgeschwemmt werden und sich flussabwärts an Engstellen (z.B. Rohrdurchlässe, Einläufe, Brücken) verkeilen. Das Wasser kann dort nicht mehr abfließen, tritt über die Ufer und führt zu Überschwemmungen. Es entstehen Schäden durch Hochwasser. Außerdem können aus Ablagerungen (z. B. Rasenschnitt) Sickerwässer austreten, die zu erhöhtem Nährstoffeintrag ins Gewässer führen (Algenwachstum). Letztlich wächst unter Rasenschnitt an der Uferböschung keine Vegetation, so dass das Erdreich nicht durchwurzelt ist und bei Starkregen oder Hochwasser leicht abbricht.
Ein naturnahes Ufer dient nicht nur der Natur, sondern schützt auch ihr Grundstück und das Ihrer Nachbarn vor Hochwasser!
Bitte beachten Sie:
Abfall gehört nicht ans Gewässer, sondern muss an den dafür vorgesehenen Stellen (z. B. Wertstoffhöfe und Grünschnittabgabestellen) entsorgt werden.