Auch für das Jahr 2024 werden Zuwendungen für die Entsorgung von Windeln bei Inkontinenz gewährt. Grundlage für die Zuwendungsgewährung sind die vom Stadtrat am 07.11.2019 geänderten und beschlossenen Richtlinien.
Die Stadt Lebach ist mit Wirkung vom 01.01.2000 für die Aufgabe der örtlichen Abfallentsorgung aus dem Entsorgungsverband Saar ausgeschieden. Sie hat die Aufgabe dem Lebacher Abfallzweckverband (LAZ) zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen.
Aufgrund des eingeführten Gebührensystems ist neben einer Grundgebühr für die aufgestellten Restabfallgefäße eine gewichtsabhängige Gebühr für Restabfälle zu entrichten.
Um finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit der Windelentsorgung auszugleichen oder zu mindern, die sich aus der gewichtsabhängigen Veranlagungsgrundlage bei den Abfallbeseitigungsgebühren ergeben, werden in medizinisch nachgewiesenen Fällen Zuwendungen gewährt für Personen,
| 1. | die an Inkontinenz leiden und |
| 2. | in Haushalten in Lebach wohnen und polizeilich gemeldet sind, |
| 3. | die Inkontinenz mindestens sieben Monate im Jahr bestand, für das die Förderung beantragt wird. |
Die Zuwendung beträgt pro Person und Jahr 40,00 €.
Die Anträge für 2024 müssen unter Verwendung des Formblattes (Anlage I) bis spätestens 30.06.2025 gestellt sein. Die Inkontinenz und der Zeitpunkt, seit der sie besteht, sind durch ärztliches Attest nachzuweisen. Wurde in der Vergangenheit bereits eine Zuwendung bewilligt, entfällt die Vorlage des ärztlichen Attestes.
Für Personen, die in Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen wohnen, wird die Förderung nicht gewährt.
Ergänzende Informationen zum Förderantrag
Weitere Informationen zum Thema „Windeln“ erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Lebach unter der Telefonnummer 06881/59-275.